01.03.2017

Aschebilder

Für manche trauernde Angehörige ist der Gedanke beruhigend, dass der Verstorbene auch nach dem Tod ganz nah bei ihm ist. Der Gang zum Friedhof oder in den Ruheforst reicht ihnen nicht. Nein, sie möchten in unmittelbarem Kontakt bleiben. Die Künstlerin Ina Pause-Noack fertigt aus Asche Bilder, die sich die Angehörigen zur Erinnerung an den Toten in die Wohnung hängen können.

Aschebild

Aschebilder, eine künstlerische Art des Gedenkens

Die gebürtige Dresdnerin malt ein Ölbild auf Leinwand mit Wolle und Asche. Sie lässt sich vorher von den Angehörigen aus dem Leben des Verstorbenen berichten. Die so entstandenen Ideen setzt sie zu abstrakten Formen um.  Ein kleiner Teil der Asche des Verstorbenen wird dann zum Schluss in das Bild eingearbeitet. Daher sind alle Aschebilder Unikate. Die Preise für die Aschebilder richten sich danach, wie groß das Bild ist, wie oft die Künstlerin mit dem Auftraggeber sprechen musste und wie weit er von ihr entfernt lebt.

… in Deutschland erlaubt?

Da in Deutschland grundsätzlich der Friedhofs- und Bestattungszwang gilt, können bei uns Aschebilder nicht mit der Asche des Verstorbenen gestaltet werden. Die Symbolkraft eines „normalen“ Aschebildes, das den Lebensweg und die Persönlichkeit des Verstorbenen nachzeichnet und seine Vergänglichkeit in Form der Asche beschreibt, bleibt jedoch erhalten, auch ohne die Kremationsasche zu verwenden. Wie viele Fotos erinnern die Aschebilder Angehörige, die weit entfernt vom Grab eines nahen Verwandten wohnen, tagtäglich an den geliebten Menschen und schaffen die gewünschte Nähe.  Vielleicht kann die Künstlerin ja auch das Grab des Verstorbenen in die Komposition des Bildes mit einfließen lassen. Auf jeden Fall ist so gewährleistet, dass das Bild mit der Kremationsasche von Opa nicht versehentlich auf dem Müll landet, wenn Oma stirbt und die Erben die Wohnung ausräumen.

Wichtige Beiträge zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

 

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)