VOB/B Textfassung gratis

VOB/B Textfassung

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Die VOB/B Textfassung mit allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen zur Weitergabe an private Bauherren!

Was ist VOB/B?

Teil B der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) ist eine auf das Baugewerbe zugeschnittene Sammlung allgemeiner Vertragsbedingungen, die auch als AGB verstanden werden können. Die Inhalte vom Teil B der VOB wurden von den Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände entwickelt.

Sobald man einem privaten Bauvertrag die VOB/B zugrunde legt, gilt auch automatisch auch die VOB/C.

Tipp:

Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der Auftragnehmer in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung der VOB/B verweist. Vielmehr muss er beweisen können, dass der Auftraggeber die Inhalte der VOB/B bei Vertragsabschluss kennt. Das erreicht man am einfachsten, indem man dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss eine VOB/B-Textausgabe überreicht.

Legen Sie deshalb Ihren VOB-Verträgen immer die neue handliche VOB/B Textfassung bei. So sichern Sie sich einfach und sicher die VOB/B als Vertragsbestandteil.

Inhaltsverzeichnis VOB/B 2016

• § 1 Art und Umfang der Leistung
• § 2 Vergütung
• § 3 Ausführungsunterlagen
• § 4 Ausführung
• § 5 Ausführungsfristen
• § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
• § 7 Verteilung der Gefahr
• § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
• § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
• § 10 Haftung der Vertragsparteien
• § 11 Vertragsstrafe
• § 12 Abnahme
• § 13 Mängelansprüche
• § 14 Abrechnung
• § 15 Stundenlohnarbeiten
• § 16 Zahlung
• § 17 Sicherheitsleistung
• § 18 Streitigkeiten

VOB Teil B vs. BGB

Die Bauverträge richten sich grundsätzlich nach dem Vertragsrecht des BGB. Viele Anordnungen des BGB sind aber nicht zwangsläufig notwendig und können vertraglich – sowohl durch Einzelvertrag als auch durch z. B. VOB/B – ergänzt oder angepasst werden.

Wird dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde gelegt, werden einige Bestimmungen im BGB durch abweichende Regelungen ersetzt. Andere Vorschriften werden dagegen von der VOB/B nicht berührt und bleiben geltend.

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