VOB/B Textfassung
Die VOB/B Textfassung mit allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen zur Weitergabe an private Bauherren! Obwohl die VOB in der Gesamtausgabe 2019 aktualisiert wurde, blieb der Teil B in seiner Fassung von 2016 unverändert.
Was ist VOB/B?
Teil B der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) ist eine auf das Baugewerbe zugeschnittene Sammlung allgemeiner Vertragsbedingungen, die auch als AGB verstanden werden können. Die Inhalte vom Teil B der VOB wurden von den Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände entwickelt.
Sobald man einem privaten Bauvertrag die VOB/B zugrunde legt, gilt auch automatisch auch die VOB/C.
Tipp:
Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der Auftragnehmer in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung der VOB/B verweist. Vielmehr muss er beweisen können, dass der Auftraggeber die Inhalte der VOB/B bei Vertragsabschluss kennt. Das erreicht man am einfachsten, indem man dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss eine VOB/B-Textausgabe überreicht.
Legen Sie deshalb Ihren VOB-Verträgen immer die neue handliche VOB/B Textfassung bei. So sichern Sie sich einfach und sicher die VOB/B als Vertragsbestandteil.
Inhaltsverzeichnis VOB/B 2016• § 1 Art und Umfang der Leistung |
VOB Teil B vs. BGB
Die Bauverträge richten sich grundsätzlich nach dem Vertragsrecht des BGB. Viele Anordnungen des BGB sind aber nicht zwangsläufig notwendig und können vertraglich – sowohl durch Einzelvertrag als auch durch z. B. VOB/B – ergänzt oder angepasst werden.
Wird dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde gelegt, werden einige Bestimmungen im BGB durch abweichende Regelungen ersetzt. Andere Vorschriften werden dagegen von der VOB/B nicht berührt und bleiben geltend.