Fiktive Abnahme durch Inbenutzungnahme
Vorschrift § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B 1. Spezialregelung für VOB-Verträge VOB Die fiktive Abnahme nach Inbenutzungnahme kommt in Betracht, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen und diese Benutzung sechs Werktage lang ununterbrochen fortgesetzt hat (§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Hinweis ... mehr