Rechnungsstellung nach GOBD jetzt Pflicht: Handwerksbüro aktualisieren
Als steuerpflichtiger Handwerker sind Sie allein für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht von Unternehmen dar.
Neuregelungen der GOBD
Seit 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).
Als steuerpflichtiger Handwerker sind Sie allein für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht von Unternehmen dar. Damit riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Nach den Neuregelungen der GOBD müssen Rechnungen und Belege im Dateiformat unveränderbar aufbewahrt werden. Mit Handwerksbüro Live erstellen Sie jetzt Rechnungen revisionssicher und GoBD konform.
1.) Die GoBD legen fest, wie Belege in einer Software zu behandeln sind. Handwerksbüro Live behandelt nun Ihre Belege so wie dies gefordert ist:
- Bei einer Änderung der Rechnung wird diese protokolliert und gespeichert.
- Mit dem Druck des Rechnungsausgangsbuches wird die Ausgangsrechnung festgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr änderbar d.h. revisionssicher.
- So wie die Änderung eines Beleges, wird auch das Löschen eines Beleges protokolliert.
2.) Die GoBD regeln auch die Rechte eines Finanzprüfers, wenn er elektronisch auf Ihre EDV-Buchhaltung zugreift. Handwerksbüro Live bietet jetzt dazu die hilfreiche Schnittstelle
Der Prüfer kann nach pflichtgemäßem Ermessen wählen, welche dieser Zugriffsarten er auf Ihre Daten möchte:
- unmittelbarer Datenzugriff: Nur Lesezugriff auf Hard- und Software des Steuerpflichtigen.
- mittelbarer Datenzugriff: Der Unternehmer wertet die Daten nach den Vorgaben des Betriebsprüfers mit Hilfe des vorhandenen DV-Systems aus.
- Datenträgerüberlassung: Das Unternehmen stellt die steuerlich relevanten Daten auf einem Datenträger in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung.
3.) Die GoBD fordern auch, dass Handwerker ihr IT-System gegen Verlust sichern und gegen unberechtigte Veränderungen schützen. Mit dem Handwerksbüro Live sind Sie auch dafür bestens gerüstet.
4.) Die Finanzverwaltung fordert auch revisionssichere Belege. Handwerksbüro Live bietet jetzt die hilfreiche Schnittstelle für Ihre Eingangsrechnungen z.B. vom Lieferanten
Die Rechnungserstellung über ältere Software-Programme wie Handwerksbüro X23 oder in Word und Excel ist damit nicht mehr GOBD-konform. Höchste Zeit zum Umsteigen auf WEKA Handwerksbüro Live :
- Die GOBD-konforme Rechnungsstellung und Datenhaltung bringt ihre Buchhaltung wieder auf den neusten Stand, und schützt Sie damit vor Strafen und Steuerschätzungen.
- Durch die einfache Handhabung der Software erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell und einfach.
Schon gewusst?
⇒ die E-Rechnung wird ab 1. Januar 2025 Pflicht! In Handwerksbüro live bereits integriert ✓ - Mit den über 7000 vorformulierten Leistungsbeschreibung und Vergleichspreisen kalkulieren Sie schnell und sicher.