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Die hier wiedergegebenen Reparaturbedingungen entsprechend weitgehend den heute in der Vertragspraxis von Industrie und Handel verbreiteten Vertragsmustern. Der Verwender derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen beschreitet stets eine Gratwanderung: Auf der einen Seite ist er bemüht, durch Formulierung der AGB den Bedürfnissen des eigenen Geschäftsbetriebes Rechnung zu tragen, auf der anderen Seite stehen die von ihm formulierten Geschäftsbedingungen […]
Die hier wiedergegebenen Reparaturbedingungen entsprechend weitgehend den heute in der Vertragspraxis von Industrie und Handel verbreiteten Vertragsmustern.
Der Verwender derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen beschreitet stets eine Gratwanderung: Auf der einen Seite ist er bemüht, durch Formulierung der AGB den Bedürfnissen des eigenen Geschäftsbetriebes Rechnung zu tragen, auf der anderen Seite stehen die von ihm formulierten Geschäftsbedingungen stets unter dem Risiko der Unwirksamkeit nach dem AGB-Gesetz.
Auch die hier wiedergegebenen Reparaturbedingungen sind bemüht, die Anforderungen der Rechtsprechung einzuhalten. Eine verbindliche Zusage, dass diese Geschäftsbedingungen in jedem Fall von der Rechtsprechung als wirksam angesehen werden, lässt sich indessen nicht geben.
Wer als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wert darauf legt, die bestehende gesetzliche Rechtslage durch von ihm formulierte Geschäftsbedingungen zu seinen Gunsten zu verlagern, muss im Einzelfall stets damit rechnen, dass die Rechtsprechung einzelne Klauseln für unwirksam erklärt.
Die Verwender von AGB nehmen diese Gefahr in der Regel bewusst in Kauf. Sie setzen darauf, in der überwiegenden Zahl der praktischen Fälle mit Erfolg gegenüber dem Vertragspartner auf die eigenen AGB verweisen zu können, ohne dass es jemals zur Einschaltung der Gerichte kommt.
Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sind in aller Regel stets unwirksam. Aus diesem Grunde wurde in den vorliegenden Reparaturbedingungen bewusst davon abgesehen.
Wie Sie Reparaturaufträge mobil erledigen können
Weitere Informationen, Hinweise für die Praxis und Beispiele finden Sie in unserem Werk „BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer„.