Abschlagszahlung nach § 16 VOB – das müssen Sie wissen
Anforderung einer Abschlagszahlung bei vereinbartem Zahlungsplan (VOB) Nach § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren. Der Anspruch auf Abschlagszahlung wird entweder innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Oder – bei vereinbartem Zahlungsplan – zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. In jedem Fall […]
Anforderung einer Abschlagszahlung bei vereinbartem Zahlungsplan (VOB)
Nach § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen
- in möglichst kurzen Zeitabständen oder
- zu den vereinbarten Zeitpunkten
zu gewähren.
Der Anspruch auf Abschlagszahlung wird entweder innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Oder – bei vereinbartem Zahlungsplan – zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
In jedem Fall hat der Auftragnehmer eine Aufstellung beizufügen, die dem Auftraggeber eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.
Weitere wichtige Informationen, Hinweise für die Praxis und Beispiele finden Sie in unserem Werk „BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer„.