Zentrales Register für Vergiftungen geplant
Beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sollen künftig alle Informationen über Vergiftungen in Deutschland zentral erfasst und ausgewertet werden.
Dazu muss das Chemikaliengesetz geändert werden. Im September hat der Bundestag für diese gesetzliche Änderung den Weg freigemacht.
Dazu sollen die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) die Daten zu allen eingehenden Anfragen zu Vergiftungen systematisch erfassen und an das BfR weiterleiten. Dieses führt die Daten mit weiteren Mitteilungen von Ärztinnen und Ärzten und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Vergiftungsregister zusammen.
Ziel ist eine systematische Auswertung der Fälle, um
- einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten,
- Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen,
- erforderliche regulatorische Maßnahmen einzuleiten und
- den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu prüfen.
Zudem sollen verschiedene Melde- und Informationspflichten der Bundesrepublik Deutschland besser erfüllt werden können. Die systematische Datenerfassung im Vergiftungsregister stellt sicher, dass bestimmte Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder der Verordnung (EU) 528/2012 überhaupt erfüllt werden können.