29.09.2021

Vorschriften für Batterien im Luftverkehr verschärfen sich

Die IATA, Verband der Linienluftfahrtunternehmen, hat angekündigt, in der 63. Ausgabe der IATA DGR die Verpackungsanweisungen (VA) zu ändern, die die Verpackungs- und Transportbedingungen für Lithium-Ionen-Batterien (VA 965) und Lithium-Metall-Batterien (VA 968) regeln. Damit werden die Anforderungen an den Transport für diese beiden Batteriearten strenger.

Lithium-Batterie

Für die Versandvorbereitung von Lithiumzellen und -batterien nach Teil II genügten bisher die ausreichenden Anweisungen nach Abschnitt 1.6 der IATA DGR. Nun sollen

  • Teil II der VA 965 für UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien sowie
  • Teil II der VA 968 für UN 3090 Lithium-Metall-Batterien

ersatzlos gestrichen werden. Gültig wird diese neue Regelung ab dem 01.04.2022.

Dies bedeutet: „Kleine“ Lithiumzellen und -batterien ohne Ausrüstung dürfen nur noch nach Teil IB der jeweiligen Verpackungsanweisung im Luftverkehr versendet werden.

Für Teil IB ist eine ICAO-TI/IATA-DGR-Gefahrgutschulung mit Prüfung erforderlich. Nach bestandener Prüfung erhält der Schulungsteilnehmer ein Zertifikat, das zwei Jahre Gültigkeit hat. Die Personen, die gemäß Teil IB verpacken, und die Personen, die die Versendererklärung für Teil IB schreiben, benötigen eine solche Schulung.

Autor*in: Uta Fuchs