Revidiert: BAM-Gefahrgutregel 016
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht.
Die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ beschreibt die Anforderungen an Managementsysteme bei der
- Auslegung,
- Herstellung,
- Prüfung,
- Dokumentation,
- Gebrauch,
- Wartung und
- Inspektion von nicht zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für diese GGR jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht.
Betroffen sind Bauarten von:
- freigestellten Versandstücken,
- Industrieversandstücken des Typs IP-1, IP-2 und IP-3 und
- Versandstücken des Typs A.