09.04.2024

Revidiert: BAM-Gefahrgutregel 016

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht.

Behältnis zur Beförderung radioaktiver Stoffe

Die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ beschreibt die Anforderungen an Managementsysteme bei der

  • Auslegung,
  • Herstellung,
  • Prüfung,
  • Dokumentation,
  • Gebrauch,
  • Wartung und
  • Inspektion von nicht zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für diese GGR jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht.

Betroffen sind Bauarten von:

  • freigestellten Versandstücken,
  • Industrieversandstücken des Typs IP-1, IP-2 und IP-3 und
  • Versandstücken des Typs A.

Zur Gefahrgutregel BAM-GGR 016… 

Autor*in: Uta Fuchs