Die Unterweisung gemäß ADR 1.3
Verantwortliche für Gefahrgüter im Unternehmen müssen die für ihren Tätigkeitsbereich zutreffenden Vorschriften kennen und entsprechend geschult oder unterwiesen sein. Was Kapitel 1.3 ADR für die Unterweisung noch fordert? Bestimmte Inhalte, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag. mehr