Jahresbericht: Protokoll Bestandsaufnahme
Der Jahresbericht gehört zu den Pflichten des Gefahrgutbeauftragten. Er muss spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahrs erstellt werden und beinhaltet unter anderem Informationen über Art und Menge der transportierten Gefahrgüter.
Mit dem Bestandsaufnahmeprotokoll haben Sie nicht nur den Status quo dokumentiert, sondern auch schon viele Informationen für den Jahresbericht gesammelt.
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