31.05.2021

GGVSEB-Durchführungsrichtlinien (RSEB) aktualisiert

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB) wurden im Verkehrsblatt in aktueller Fassung veröffentlicht (VkBl. 2021 S. 375 und Sonderdruck B 2207).

Gefahrgut auf der Schiene Eisenbahnbundesamt Prüfung

Die aktualisierten RSEB berücksichtigen nun:

  • die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2021 (BGBl. I S. 481)
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.03.2019 (BGBl. I S. 304), geändert durch Verordnung vom 26.03.2021 (BGBl. I S. 475)
  • die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.03.2019 (BGBl. 2019 I S. 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2021 (BGBl. I S. 475)
  • die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29.11.2011 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Art. 491 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)

Gleichzeitig werden die RSEB vom 30.04.2019 (VkBl. 2019 S. 306) aufgehoben.

Hintergrund der RSEB

Die RSEB werden vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den obersten Landesbehörden ausgearbeitet. Als allgemeine Verwaltungsvorschriften sollen sie für eine einheitliche Umsetzung des Gefahrgutrechts in Deutschland sorgen.

In den RSEB sind Anwendungshinweise zu Gefahrguttransporten auf der Straße, per Eisenbahn und Binnenschiff formuliert. Anwendern soll so die Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) der internationalen Regelungen für diese Verkehrsträger – ADR/RID/ADN – erleichtert werden. Wichtig für die Praxis sind Formblätter, Muster sowie der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog.

Autor*in: Uta Fuchs