20.01.2021

Gefahrgut: Prüfungsfragen aktualisiert

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat einen aktualisierten Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten veröffentlicht.

Prüfung

Der aktualisierte Fragenkatalog berücksichtigt den aktuellen Stand der internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt durch ADR/RID/ADN 2021 und IMDG-Code 39-18.

Inhalt des neuen Fragenkatalogs für die Gefahrgut-Prüfung

Der Fragenkatalog umfasst 1.163 Fragen auf 173 Seiten und ist wie folgt in die Teilbereiche unterteilt:

  • Nationale Rechtsvorschriften
  • Verkehrsträgerübergreifender Teil
  • Straße
  • Eisenbahn
  • Binnenschiffahrt
  • See

Hier können Sie sich den Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten, der unter Leitung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet und herausgegeben wurde, herunterladen.

Anmeldung zur Prüfung

Die prüfende IHK stellt – abhängig von der jeweilig gewählten Verkehrsträgerkombination – die Fragebögen aus diesem Fragenkatalog zusammen. Auch die Gewichtung zwischen den einzelnen Teilen hängt von der jeweiligen Prüfungskombination ab. Es kommen aber nur Fragen vor, die Sie bereits aus dem Fragenkatalog kennen.

Zur Prüfung dürfen Sie nur die entsprechenden Vorschriften mitnehmen. Versuchen Sie also, die Fragen unter Zuhilfenahme der Vorschriften zu beantworten.

Um die Gefahrgutbeauftragtenprüfung abzulegen, müssen Sie sich bei einer IHK (Handelskammer) mit Ihrem Schulungsnachweis zur Prüfung anmelden. Zwischen der Schulung zum Gefahrgutbeauftragten und der Prüfung sollte nicht zu viel zeit vergehen. Sie können die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten für einen bis drei Verkehrsträger absolvieren.

Ablauf der Prüfung

Sie absolvieren eine schriftliche Prüfung, die sich aus Multiple-Choice-Fragen, offenen Fragen und mindestens fünf Fallbeispielen (verknüpfte Fragen) zusammensetzt. Absolvieren Sie die Prüfung für einen Verkehrsträger, haben Sie 90 Minuten Zeit, für jeden weiteren kommen 45 Minuten dazu.

Die gute Nachricht zum Schluss: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 50 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erzielen. Sollten Sie das nicht schaffen, dürfen Sie die Prüfung noch einmal wiederholen. Wer dann immer noch an der 50-Prozent-Hürde scheitert, muss allerdings vor der nächsten Prüfung erneut eine Schulung besuchen.

Autor*in: Uta Fuchs