Flüssige Stoffe
Flüssige Stoffe sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von höchstens 300 kPa (3 bar) haben und bei 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig sind. Weitere Eigenschaften flüssiger Stoffe sind, dass sie
- bei einem Druck von 101,3 kPa einen Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20 °C oder darunter haben oder
- nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 flüssig sind oder
- nach den Kriterien des in Abschnitt 2.3.4 ADR beschriebenen Prüfverfahrens für die Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) nicht dickflüssig sind
Flüssige Stoffe im Sinne der Tankvorschriften
Im Sinne der Tankvorschriften gelten als Beförderung in flüssigem Zustand:
- die Beförderung von gemäß oben stehender Definition flüssigen Stoffen oder
- die Beförderung von festen Stoffen, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgegeben werden
Kennzeichnung für Verpackungen, die flüssige Stoffe enthalten
Das ADR schreibt für die Kennzeichnung der Lage für zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, und Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase die Lagekennzeichnung durch die Ausrichtungspfeile vor. Diese sind schwarz oder rot, auf hinreichend kontrastierendem Grund. (Unterabschnitt 5.2.1.9 ADR)
Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Gefahrguttransport nach ADR/RID“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.