IMDG-Code: Gefahrgüter sicher auf See transportieren
Wer gefährliche Waren auf dem Meer transportieren will, muss sich an den IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) halten. Von Kennzeichnungspflichten über das Verpackungsmaterial bis hin zur Lagerung regelt er sämtliche Bereiche, die beim Gefahrguttransport auf Schiffen wichtig sind. Jetzt wurden Korrekturen zum aktuell gültigen Amendment 39-18 veröffentlicht.
Dabei gleicht der IMDG-Code weitgehend den Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße oder Schiene gelten. Denn wie sie basiert er auf den Modellvorschriften der Vereinten Nationen. Unterschiede finden sich überall dort, wo es die besonderen Bedingungen auf dem Meer erforderlich machen – etwa bei der Frage, welche Güter gemeinsam verstaut werden dürfen, bei den Vorschriften zum Brandschutz oder zum Packen von Beförderungseinheiten.
Geschichte des Regelwerk
Der IMDG-Code hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, seitdem ihn die Internationale Seeschiffahrtsorganisation (IMO) 1965 ins Leben rief. 1974 empfahl das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) seinen Vertragsstaaten, den Code als Richtlinie anzuerkennen. Seit dem 01.01.2004 ist er sogar ein verbindliches Rechtsinstrument im Rahmen von SOLAS. Seeschiffe, die gefährliche Güter in verpackter Form befördern, müssen sich also zwingend an seine Bestimmungen halten.
Der IMDG-Code im Wandel der Zeit
Der IMDG-Code aus dem Jahr 2017 hat natürlich wenig mit dem aus dem Jahre 1965 gemein. Um dem technischen Fortschritt und den gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Menschen und Umwelt gerecht zu werden, durchläuft er alle zwei Jahre einen umfangreichen Revisionsprozess. Die Änderungen des IMDG-Codes nennt man „Amendments“.
Zum einen haben die Änderungen der UN-Modellvorschriften entsprechende „Amendments“ des IMDG-Codes zur Folge. Neuerungen beantragen jedoch auch die Mitgliedsstaaten der IMO. Dabei beziehen sie sich ausschließlich auf die Besonderheiten von Seeschiffen. Ob die Vorschläge ihren Platz im IMDG-Code finden entscheidet dann ein Unterausschuss der IMO.
Aufbau und Inhalt des IMDG-Codes
Der IMDG-Code entspricht in seinem Aufbau den UN-Modellvorschriften. Er besteht aus sieben Teilen, die sich auf zwei Bände verteilen.
Band eins enthält:
1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen, Schulung |
2 Klassifizierung |
4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks |
5 Verfahren für den Versand (Kennzeichnung, Dokumentation) |
6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC, Großverpackungen, Tanks und MEGC |
7 Vorschriften für die Beförderung. |
Teil 3 besteht aus einem Verzeichnis der Trenngruppen und einer Gefahrgutliste. Diese beschreibt für die verschiedenen gefährlichen Güter, was bei deren Transport beachtet werden muss.
Korrekturen zu Amendment 39-18 wurden jetzt veröffentlicht
Das Amdt. 39-18 des IMDG-Codes gilt seit 2020 für den Seetransport von Gefahrgütern. Seit 1. Januar 2019 können Unternehmen diese Regelungen schon anwenden.
Korrekturen zur amtlichen deutschen Übersetzung des derzeit geltenden Amendments 39-18 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt (VkBl. 2018, S. 847 mit Beilage B 8185) veröffentlicht. Die Korrekturen ziehen sich durch alle Teile der Vorschrift, sind jedoch überwiegend redaktioneller Natur, haben also kaum Auswirkungen für die Praxis. Basis der Veröffentlichung sind vor allem die Korrekturen zum englischen IMDG-Code, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bereits im Dezember 2019 veröffentlicht wurden.