21.09.2022

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Als Gefahrgutbeauftragter übernehmen Sie eine wichtige Funktion, für die Sie Fachkenntnis und mitunter auch diplomatisches Geschick benötigen. In diesem Beitrag lernen Sie Ihre Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter kennen und erfahren, worauf Sie besonders achten müssen.

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört - wie hier gezeigt - auch die Beratung.

Die Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter (Gb) sind sehr vielfältig – immer sollen Sie aber dafür sorgen, dass Gefahrguttransporte sicher und reibungslos ans Ziel kommen. Gefahrgutbeauftragte

  • kontrollieren,
  • beraten,
  • schulen,
  • dokumentieren.

Einige Aufgaben müssen Sie als Gefahrgutbeauftragter selbst erfüllen, einige Pflichten dürfen Sie delegieren und mitunter müssen Sie auch dafür sorgen, dass Aufgaben erledigt werden. Wer sich als Gefahrgutbeauftragter Gehör verschaffen will, muss mit den Vorschriften vertraut sein und sollte die Abläufe im Unternehmen genauestens kennen.

Gefahrgutbeauftragter – Aufgaben

Diese Pflichten für Gefahrgutbeauftragte legen die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in § 8 und die internationalen Vorschriften in Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN fest:

Bestandsaufnahme

Zunächst müssen Sie als Gefahrgutbeauftragter sich einen Überblick über die Abläufe im Unternehmen verschaffen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Sie alle erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen und die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhalten.

Überwachung

Sie müssen ferner überwachen, dass die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung eingehalten werden. Sie haben schriftliche Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit zu führen und dabei

  • den Zeitpunkt der Überwachung,
  • die Namen der überwachten Personen
  • und die überwachten Geschäftsvorgänge

festzuhalten.

Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen schriftlich vorzulegen.

Beratung des Unternehmens

Eine weitere zentrale Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter ist die Beratung des Unternehmens oder Betriebs bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung.

Erstellen von Berichten

Sie müssen jährlich den Jahresbericht erstellen. Und wenn bei einem Unfall Gefahrgut austritt und dadurch Personen, Tiere, Sachen oder die Umwelt geschädigt werden, müssen Sie einen Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN schreiben.

Schulungen

Sie müssen sich einen Überblick über den Stand der Schulungen im Unternehmen verschaffen und darüber Bescheid wissen, welche Unterweisungen gefordert sind. Ihren Schulungsnachweis müssen Sie auf Verlangen der Behörde vorlegen und dafür sorgen, dass dieser Schulungsnachweis rechtzeitig verlängert wird.

Achtung:

Sie dürfen erst als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie eine Schulung absolviert und die Prüfung bei der IHK bestanden haben. Der Unternehmer muss Sie unterstützen und Ihnen die Möglichkeit geben, alle Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dazu gehört als Erstes, Ihnen den Besuch der Schulung zu ermöglichen.

Autor*in: WEKA Redaktion