Auf einen Blick: nationale Ausnahmen für Gefahrgut auf Straße und Schiene
In der Richtlinie 2008/68/EG regelt die EU die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland. In Artikel 6 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, nationale Ausnahmen festzulegen. Davon machen die Staaten in unterschiedlichem Maß Gebrauch.
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13 Staaten haben insgesamt 86 Ausnahmen erlassen, Schweden und Deutschland sind dabei besonders aktiv. Jetzt hat die EU-Kommission in dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1241 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten die geltenden nationalen Ausnahmen auf aktuellem Stand zusammengefasst.
Sie finden diese Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union 2020 L 284 S. 9.