Auf einen Blick: nationale Ausnahmen für Gefahrgut auf Straße und Schiene
In der Richtlinie 2008/68/EG regelt die EU die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland. In Artikel 6 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, nationale Ausnahmen festzulegen. Davon machen die Staaten in unterschiedlichem Maß Gebrauch.
13 Staaten haben insgesamt 86 Ausnahmen erlassen, Schweden und Deutschland sind dabei besonders aktiv. Jetzt hat die EU-Kommission in dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1241 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten die geltenden nationalen Ausnahmen auf aktuellem Stand zusammengefasst.
Sie finden diese Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union 2020 L 284 S. 9.