01.10.2024

Übersicht über die Neuerungen ADR/RID 2025

Am 01.01.2025 tritt das geänderte ADR und RID in Kraft. Wie immer (wenn nichts anderes vereinbart) gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist, d.h., bis zum 30.06.2025 dürfen die bis zum 31.12.2024 geltenden Vorschriften noch weiterverwendet werden.

Gefahrguttransporter

Die rund 80 Seiten umfassenden Änderungen sind im Wesentlichen:

  • 11 „neue“ UN-Nummern (0514 und 3551 bis 3560), davon

    • 8 für Güter, die auch schon bisher Gefahrgut waren, aber eine andere UN-Nummer hatten (0514, 3553 bis 3557, 3559 und 3560),
    • 3 für Güter, die neu Gefahrgut geworden sind (3551, 3552 und 3558).
  • Der elektrische Antrieb wird zulässig für Fahrzeuge vom Typ FL..
  • Der Antrieb durch Wasserstoff wird zulässig für Fahrzeuge der Typen FL und AT.

Alle Änderungen im Überblick

Der allgemeine Überblick reicht Ihnen nicht? Mit „Gefahrguttransport nach ADR/RID“ machen Sie sich topfit in Sachen ADR 2025. Alle Detailvorschriften und Neuerungen haben unsere Autoren für Sie in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. Und natürlich haben Sie dort auch Zugriff auf den kompletten Text des Regelwerks.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVD) hat auf seiner Website die Änderungen des ADR 2025 mit Stand: 1. August 2024 in deutscher Sprache veröffentlicht. Die über 100-seitige PDF-Datei können Sie hier herunterladen…

Autor*innen: Prof. Norbert Müller, Uta Fuchs