![Revidiert: BAM-Gefahrgutregel 016 Behältnis zur Beförderung radioaktiver Stoffe](https://www.weka.de/wp-content/uploads/2021/07/befoerderung-radioaktiver-stoffe-1208805446-150x150.jpg)
Revidiert: BAM-Gefahrgutregel 016
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht. mehr