Wie setzt sich der Strompreis 2023 zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben den eigentlichen Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung von Strom mischt hier auch der Staat kräftig mit – mit Steuern, Abgaben und Umlagen. Wir erklären Ihnen einfach und transparent die Bestandteile des Strompreises in Deutschland.
KWKG-Umlage, Erzeugungskosten, Netzumlage & Co.: Der Strompreis, selbst nur wenige Cent pro Kilowattstunde „groß“, setzt sich aus zahlreichen Einzelkomponenten zusammen.
Bestandteile Strompreis
Um angesichts dieser Masse nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich, einmal aus der Vogelperspektive auf den Strompreis zu blicken. „Eigentlich“ besteht der ja nur aus drei Komponenten:
- Kosten des Energieversorgers für Einkauf/Erzeugung und Bereitstellung
- Netznutzungskosten
- der Rest: staatliche Steuern und Abgaben
Sobald sich einer der Bestandteile aus den drei Bereichen Stromeinkauf, Steuern oder Netzentgelte verändert, kann es zu Preiserhöhungen oder Preissenkungen kommen.
Kosten für Einkauf, Erzeugung und Bereitstellung (20–30 %)
Der Energieversorger kauft den Strom, den er an Haushalte oder Unternehmen weiterleitet, oder erzeugt ihn selbst. Die Kosten dafür gibt er an seine Kunden weiter. Außerdem verlangt er Geld für Vertrieb und Marge – das sogenannte Dienstleistungsentgelt. Der Einkaufspreis ist abhängig vom Markt. Diesen Teil des Strompreises kann der Energieversorger aktiv beeinflussen.
Netznutzungsentgelt (20–25 %)
Ähnlich wie bei einem Fahrschein für die Deutsche Bahn zahlen Stromkunden (und Gaskunden) dem Netzbetreiber eine Gebühr dafür, dass sie sein Versorgungsnetz für den Transport von Energie nutzen. Rund 900 verschiedene Netzbetreiber gibt es in Deutschland, und was sie für ihre Dienstleistung verlangen, variiert.
So zahlen Kunden in Baden-Württemberg im Durchschnitt deutlich weniger für die Netznutzung als Kunden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe dieses Entgelts hängt vor allem von der Art des Netzes und der geografischen Lage ab: Wer in einer Stadt angesiedelt ist und Zugriff auf Erdkabel hat, zahlt meist deutlich weniger als in ländlichen Gegenden mit Freileitungen. Dazu kommt ein deutliches Preisgefälle zwischen Ost- und Westdeutschland.
Damit die Netzbetreiber die Höhe der Netzentgelte nicht willkürlich festlegen, müssen diese von der Bundesnetzagentur zunächst genehmigt werden. Außerdem müssen Netzbetreiber die Höhe des Entgelts im Internet veröffentlichen. Diese Entgelte werden über den Strompreis an die Stromkunden weitergegeben.
Steuern und Abgaben (rund 50 %)
Steuern und Abgaben machen einen großen Bestandteil des Strompreises aus. Viele kleine Einzelfplichten summieren sich hier zu einem sehr großen Ganzen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer enthält die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
Konzessionsabgabe
Kommunen erhalten von Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe als Gegenleistung dafür, dass sie öffentliche Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen benutzen. Diese Abgabe geben die Netzbetreiber an ihre Kunden weiter.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage war lange Zeit Bestandteil des Strompreises, wurde aber 2023 abgeschafft.
KWK-Umlage
Ähnlich wie die EEG-Umlage: Mit den Einnahmen aus der KWK-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme-gekoppelten Kraftwerken gedeckt.
§ 19 Abs. 2 StromNEV-Abgabe
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV werden bestimmte Industrieunternehmen auf Antrag von den Netzentgelten vollständig befreit. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen den örtlichen Netzbetreibern die Erlöse erstatten, die diesen durch die niedrigeren Entgelte entgehen. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen die Zahlungen für diese entgangenen Erlöse untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, der als Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.
Offshore-Haftungsumlage
Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen.
Umlage für abschaltbare Lasten
Die Umlage für abschaltbare Lasten gleicht Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von sogenannter „Abschaltleistung“ aus. Anbieter von Abschaltleistung sind z.B. Industriebetriebe, die für einen vereinbarten Zeitraum oder kurzfristig auf die Lieferung von Strom verzichten können, wenn im Stromnetz gerade nicht genügend Strom vorhanden ist.
Messstellenbetrieb und Messungsentgelt
Hierunter fallen Entgelte für die Kosten der Mess- und Steuereinrichtungen von Strom (z.B. Zähler), die Ablesung der Zähler und das Inkasso.
Negativer Strompeis
Wenn die Energie, die im Netz vorhanden ist, über dem Energieverbrauch liegt, etwa an Tagen mit viel Sonne und Wind, kann es durch das Überangebot zu negativen Preisen an der Strombörse kommen. Das bedeutet, nicht der Vertbraucher zahlt für Strom, sondern der Erzeuger zahlt den Verbraucher dafür, dass er ihm Strom abnimmt.
Zugelassen sind die negativen Strompreise seit 2008. Sie sollen den konventionellen Kraftwerken einen Anreiz bieten, ihre Stromproduktionen der schwankenden Nachfrage anzupassen. Denn die Kraftwerksbetreiber müssen den Verbraucher für die Energieabnahme aus ihrer eigenen Kasse bezahlen. Warum er das tut? Das Herunter- bzw. Wiederhochfahren von Kraftwerken ist sehr kostenintensiv. Die negativen Strompreise sind im Vergleich dazu geringer.