Mehr Photovoltaik und weniger Bürokratie mit dem Solarpaket I
Zur verabschiedeten Neufassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 17. Mai 2024 ist nun auch das Gesetzespaket zum Solarpaket I zum 16. Mai 2024 in Kraft getreten.
Das Solarpaket I stellt wichtige Weichen, um die Klimaschutzziele – bis 2030 65 Prozent weniger CO2 und bis 2045 Klimaneutralität – zu erreichen, denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau deutlich entbürokratisiert und beschleunigt werden. Das Gesetzespaket soll es Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern nun deutlich einfacher machen, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
Die Bundesregierung hatte das Solarpaket I im August 2023 auf den Weg gebracht. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben das Gesetzespaket nun verabschiedet. Ob große gewerbliche Dach-Photovoltaik-Anlagen oder Freiflächenanlagen: Die neuen Regelungen des Solarpakets I sollen den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren und den Ausbau weiter beschleunigen. Mit dem Beschluss zum Solarpaket I werden wesentliche Teile der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Im Folgenden sind die wichtigsten Vorteile für Unternehmen zusammengefasst, die unbürokratisch zu mehr großen Photovoltaik-Anlagen führen sollen.
Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 200 Kilowatt werden flexibilisiert.
Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Dieser Schwellenwert wird flexibilisiert. Die Photovoltaik-Anlagenbetreiber können von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW die Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Photovoltaik-Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch, für die sich die Direktvermarktung heute nicht lohnt. Die neue unbürokratische Regelung soll motivieren, mehr Photovoltaik auf großen Dächern zu installieren. Ergänzend enthält das Solarpaket I Vereinfachungen bei der sogenannten Anlagenzusammenfassung.
Für größere Dach-Photovoltaik-Anlagen wird die Förderung bzw. Einspeisevergütung ab 40 bis 750 Kilowatt um 1,5ct/kWh angehoben. Die Photovoltaik-Anlagenbetreiber müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen. Dafür wachsen die ausgeschriebenen Mengen ab 2026 für die PV-Dachausschreibung großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr.
Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen soll ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen.
Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken
Das Solarpaket I regelt den Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen, die sogenannte Agri-PV, soll besonders gefördert werden. Damit werden diese Flächen mehrfach genutzt und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, soll PV auch auf Parkplätzen gefördert werden.
Für neue PV-Freiflächen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Photovoltaik-Anlagenbetreiber mindestens drei einhalten müssen.
Weitere Informationen
Solarpaket I: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html
Das Solarpaket I im Überblick
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8