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Vorbereitung auf die Antragstellung zur Strompreiskompensation 2025

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) weist auf ihrer Website auf die anstehende Antragstellung zur Strompreiskompensation (SPK) 2025 hin. Unternehmen, die eine Beihilfe für das Abrechnungsjahr 2024 beantragen möchten, müssen ihren Antrag fristgerecht bis zum 30. Juni 2025 einreichen.

Zuletzt aktualisiert am: 01. April 2025

Strompreiskompensation

Die DEHSt wird noch detaillierte Leitfäden zur Antragstellung veröffentlichen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die ökologischen Gegenleistungen für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2024 gelegt. Unternehmen müssen beachten, dass der Nachweis dieser ökologischen Gegenleistungen auch dann erforderlich ist, wenn sie für das aktuelle Jahr keinen Beihilfeantrag stellen.

Das Formular-Management-System (FMS) zur Antragstellung steht ab 1. April hier zur Verfügung. Der Antrag besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: dem Antrag auf Beihilfe sowie dem Nachweis der ökologischen Gegenleistungen (öGl).

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf den Antragsprozess vorbereiten, um die Frist fristgerecht einhalten zu können.

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Autor*in: Susanne Regen-Sonntag

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