01.07.2024

Reform des Klimaschutzgesetzes

Am 17. Mai 2024 wurde die Neufassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Bundesrat mit sogenannter begleitender Entschließung gebilligt.

Klimaschutzgesetzes

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes soll Klimaschutz vorausschauender und die Gesamtverantwortung aller Bereiche gestärkt werden. Die Klimaziele bleiben unverändert: Es sollen aber bessere Voraussetzungen geschaffen werden, bis 2030 65 Prozent weniger CO2 und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte zusammengestellt.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Mit gesetzlich verbindlichen nationalen Klimazielen hat Deutschland international Standards gesetzt. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit wirksamen Maßnahmen vor, um den Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland deutlich zu reduzieren.

Neu im Klimaschutzgesetz ist der Fokus auf zukünftige Treibhausgasemissionen. Mit der zukünftigen und nicht mehr rückwirkenden Kontrolle von Treibhausgasemissionen lassen sich besser, wie vom Expertenrat für Klimafragen empfohlen, Zielerreichungen überprüfen und flexibler mit angepassten Maßnahmen reagieren.

Im Weiteren liegt der Fokus nun auf der Gesamtbilanz von Treibhausgasemissionen. Der Treibhausgasausstoß soll insgesamt reduziert werden, unabhängig vom Entstehungsort und den Sektoren wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Wohnen. Mit diesem Ansatz erfolgt eine Abkehr von den bisherigen Sektorzielen hin zu wirtschaftlich effizienten Klimazielen, indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale vorhanden sind. Damit wird die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt, um mehr Verbindlichkeit für den Zeitraum zwischen 2030 und 2040 zu erhalten.

Trotz dieser Gesamtbetrachtung sorgt die Bundesregierung weiterhin für Transparenz in den einzelnen Sektoren, um deutlich zu machen, wo Emissionen entstehen, und die Zielerreichung im Blick zu behalten. Damit haben die verantwortlichen Bundesministerien der einzelnen Sektoren ihren Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Das neue Klimaschutzgesetz stärkt die Rolle des Expertenrats für Klimafragen. Dieser wird die Prognosen validieren und eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.

Weitere Informationen

Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In ihr fordert er unter anderem einer Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehlt. Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung handle, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der CO2-Ausstoß vermindert würde.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/199-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher