Reform der Netzentgelte für Industrie geplant
Die Bundesnetzagentur plant eine Weiterentwicklung der Netzentgelte für die Industrie. Dies wurde Ende Juli 2024 in einem Eckpunktepapier veröffentlicht wurde und ist Teil eines Festlegungsverfahrens.
Durch die Energiewende verändert sich die Stromerzeugerlandschaft. Dies führt zu veränderten Erfordernissen im Netzbetrieb. Dementsprechend ist eine Neubewertung der Anreize erforderlich, die durch Sondernetzentgelte gesetzt werden.
Die Stromnetzentgelte beinhalten verschiedene Privilegierungen für die Industrie, um einen Verhaltensanreiz zu schaffen. Beispielsweise zahlen industrielle und gewerbliche Letztverbraucher bei der sog. atypischen Netznutzung ein reduziertes Entgelt, wenn ihre Jahreshöchstlast von der Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dem Netz abweicht. Dagegen hat die Bandlast den Zweck, eine konstant gleichbleibende Grundlast stromintensiver Letztverbraucher zu fördern.
Stärkung des Marktsignals anhand der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur schlägt daher eine Regelung vor, die für stromintensive Betriebe einen Anreiz schafft, dynamisch auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. In dem veröffentlichten Eckpunktepapier ist eine Stärkung des Marktsignals anhand der Netzentgelte vorgesehen.
Das heißt konkret: Industriekunden, die
- in Zeiten besonders niedriger Preise die Abnahme im Vergleich zum individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen und
- in Zeiten besonders hoher Preise die Abnahme im Vergleich zum individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken,
sollen eine Netzentgeltprivilegierung erhalten. Damit soll ein Anreizmechanismus entstehen, Mengen- und Preisentwicklungen zu prognostizieren, um flexibel zu reagieren.
Regionale Ausnahmen
In Regionen mit einer geringen dezentralen Einspeisung aus erneuerbaren Energien entstehen lastenbedingte Engpässe. Hier können Reaktionen auf das Marktsignal engpassverschärfend wirken, sodass die Bundesnetzagentur diskutiert, ob und wie regionale Ausnahmen geschaffen werden können. Es ist vorgesehen, Übergangsfristen zu gewähren, die eine Produktionsumstellung und die Realisierung von Flexibilitätspotenzialen in den Unternehmen ermöglichen.
Die Effektivität einer Privilegierung einer atypischen Netznutzung hat sich in Netzen mit einer hohen Durchdringung an erneuerbaren Energien stark geschmälert. Zusätzlicher Netzausbau wird hier nicht primär durch die Last-, sondern durch die Einspeiseseite verursacht. Dementsprechend führen Verlagerungen der individuellen Jahreshöchstlast hier zu keinen Kosteneinsparungen.
Weitere Informationen
www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2024/BK4-24-0027/BK4-24-0027_Eckpunktepapier_24072024.pdf?__blob=publicationFile&v=4