02.12.2024

Pflichten für Betreiber von Informationstechnik ab Juli 2025

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes Ende 2023 ist eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen umzusetzen. Beispielsweise bestehen Verpflichtungen zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ab einem bestimmten Endenergieverbrauch.

Energiemanagementsystems

Das Energieeffizienzgesetz (§ 8 EnEfG) verpflichtet Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtenergiebedarf von 7,5 GWh, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen.

Welche Verpflichtungen entstehen damit für Betreiber von Rechenzentren?

Unbeachtet der Verpflichtungen aus dem Gesamtenergiebedarf sind Betreiber von Rechenzentren bis zum 01.07.2025 in der Pflicht, nach § 12 EnEfG Abs. 1 und 2

  • ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten,
  • kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen sowie
  • Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern.

Welche Pflichten entstehen für Betreiber von Informationstechnik allgemein?

Nach § 12 EnEfG Abs. 5 gelten diese Pflichten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS auch für Betreiber von Informationstechnik, zu denen auch Betreiber von Rechenzentren gehören.

Betreiber von Informationstechnik im Sinne des Energieeffizienzgesetzes ist, „wer Informationstechnik innerhalb eines Rechenzentrums mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 50 kW entweder als Eigentümer oder mit vergleichbaren Nutzungsrechten unterhält, ohne selbst Betreiber des Rechenzentrums zu sein, in dem die Informationstechnik unterhalten wird“. Diese vergleichsweise niedrig angesetzte Nennanschlussleistung ab 50 kW trifft auf einige Unternehmen zu, die z.B. Co-Lokationen bzw. Server Housing bei Rechenzentren eingekauft haben.

Sofern Betreiber von Informationstechnik eine nicht redundante Nennanschlussleistung von 500 kW überschreiten, besteht ab dem 01.01.2026 sogar die Pflicht zur Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder zur Validierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS.

Weitere Informationen
www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/309/VO

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Autor*in: Sandra Mähliß