15.09.2022

Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 einen „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ (COM(2022) 473 final) vorgelegt. Mit diesen Maßnahmen soll den aktuellen extremen Preissteigerungen entgegengewirkt werden.

Der Vorschlag bedarf einer qualifizierten Mehrheit im Rat. Angesichts der Notsituation haben die Mitgliedstaaten bereits ihre Absicht bekundet, zügig an den erwarteten Vorschlägen der Kommission zu arbeiten. Die Kommission geht davon aus, dass die Verordnung spätestens am 1. Dezember 2022 in Kraft tritt.

Vorgesehen sind die folgenden drei Instrumente:

Senkung des Stromverbrauchs

  • Ziel für die Mitgliedstaaten soll sein, die Gesamtnachfrage nach Strom um mindestens zehn Prozent zu senken.
  • Es soll eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten geben, die Nachfrage in Spitzenpreiszeiten um mindestens fünf Prozent zu senken.
  • Die Mitgliedstaaten können die entsprechenden Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage frei wählen. Insbesondere sollten sie wirtschaftlich effiziente und marktbasierte Maßnahmen wie Auktionen oder Ausschreibungssysteme für Laststeuerung oder nicht verbrauchte Elektrizität in Betracht ziehen.

Einnahmenobergrenze für kostengünstige Stromerzeugung

  • Die Kommission schlägt eine befristete EU-Einnahmenobergrenze von 180 Euro/MWh für Strom z.B. aus Kernenergie, Braunkohle und erneuerbaren Energiequellen vor. Hintergrund ist, dass sog. „inframarginale“ Stromerzeuger zuletzt außergewöhnliche Gewinne erzielt haben, da die hohen Gaspreise den Großhandelsstrompreis in die Höhe getrieben haben, während gleichzeitig die Erzeugungskosten für diese Anbieter niedrig geblieben sind.
  • Einnahmen, die über dieser Obergrenze liegen, sollen von den Regierungen der Mitgliedstaaten einbehalten und an die Energieverbraucher umverteilt werden, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern.

Solidaritätsbeitrag von Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind

  • Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerieunternehmen haben in den letzten Monaten ebenfalls hohe Gewinne erzielt, die vor allem aus den durch die russische Invasion in die Ukraine hervorgerufenen Störungen auf dem Energiemarkt resultieren. Diese Unternehmen sind von den zuvor genannten Maßnahmen nicht betroffen. Im Sinne der Solidarität und Fairness sollten jedoch alle Energiequellen dazu beitragen, die Preissteigerungen für Energie abzufedern. Die Kommission schlägt deshalb einen befristeten Solidaritätsbeitrag dieser Unternehmen vor.
  • Der Solidaritätsbeitrag soll für im Jahr 2022 erzielte Gewinnüberschüsse erhoben werden. Maßgeblich sollen dabei die Gewinne sein, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne der vorangegangenen drei Jahre liegen. Die Kommission rechnet europaweit mit ca. 25 Mrd. Euro, die zur Senkung der Energiekosten beitragen könnten.
  • Die Regierungen der Mitgliedstaaten ziehen diese Einnahmen ein. Diese Mittel können z.B. zur finanziellen Unterstützung von Energieendverbrauchern eingesetzt werden. Möglich ist auch die Förderung der Senkung des Energieverbrauchs, indem Investitionen durch Endverbraucher in erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder andere Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen gefördert werden. Ebenso können Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen, die in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz investieren, finanziell unterstützt werden.
Autor*in: Anke Schumacher