Normenfamilie DIN EN 16247: Diese Normen sollten Sie kennen
Nach dem EDL-G sind Unternehmen, die nicht zu den KMU gehören, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Die DIN EN 16247 definiert die Merkmale eines Energieaudits und legt die Anforderungen und entsprechenden Pflichten innerhalb des Auditprozesses fest. Lesen Sie, welche Teile zur DIN EN 16247 gehören und welche Inhalte sie jeweils behandeln.
Die DIN EN 16247 unterteilt sich in fünf Normteile. In Teil 1 „Allgemeine Anforderungen“ werden allgemeine Anforderungen und der organisatorische Rahmen eines Energieaudits beschrieben. Der Teil 2 „Gebäude“ fokussiert und enthält ergänzende Angaben zum Gebäudebereich, der Teil 3 „Prozesse“ erfüllt dies entsprechend für den Prozessbereich und Teil 4 „Transport“ für den Transportbereich. In Teil 5 wird auf die Kompetenz von Energieauditoren eingegangen.
DIN EN 16247 – Teil 1 „Allgemeine Anforderungen“
Die neue DIN EN 16247-1 ist seit November 2022 erhältlich. Sie ersetzt die bisherige DIN EN 16247-1 vom Oktober 2012. Die DIN EN 16247-1 wird auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Referenz genutzt. Die DIN EN 16247-1 enthält keine normativen Verweisungen, somit sind die übrigen Teile der Reihe nicht als Verpflichtung, sondern als Orientierung und Richtlinie zu verstehen.
DIN EN 16247 – Teil 2 „Gebäude“
Teil 2 wurde ebenfalls im November 2022 neu gefasst und definiert spezifische Anforderungen an Gebäude, aber auch an Gebäudeteile. Der Fokus liegt auf der Industrie und dem Gewerbe, private Wohnungen werden nicht einbezogen. Die Vorgehensweise des Teils 2 entspricht im Grundsatz dem Vorgehen nach Teil 1 und enthält ebenfalls die jeweiligen Aktionsschritte wie die Auftaktbesprechung, Datenerfassung, Bewertung der verfügbaren Daten, Analyse, den Außeneinsatz und den Bericht. Anders als in Teil 1 werden auch Vorgehensweisen zur Aufschlüsselung von Verbrauchsanteilen, die Bildung von Energieleistungskennzahlen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz thematisiert. Des Weiteren werden Checklisten, konkrete Auditvorgehensweisen sowie Abläufe bei der Auditierung von Gebäuden thematisiert. Der Anhang des Normteils macht den Großteil der Norm aus und beinhaltet konkrete Orientierungen, die der Qualitätssteigerung eines Energieaudits im Gebäudebereich dienen sollen.
DIN EN 16247 – Teil 3 „Prozesse“
Teil 3 beschäftigt sich mit dem Energieeinsatz durch Prozesse und Betriebsmittel. In Industriegebäuden kann sowohl Teil 2 für den Teil der Gebäudehülle als auch Teil 3 für in der Produktion stattfindende Produktionsprozesse genutzt werden.
DIN EN 16247 – Teil 4 „Transport“
Neben Gebäuden und der Produktion spielt in vielen Betrieben darüber hinaus der Transport eine wichtige Rolle. Insbesondere in Logistik- und Transportunternehmen, aber auch in Industriebetrieben mit entsprechenden Logistikprozessen. Teil 4 beschäftigt sich dabei mit dem Transport zur Straße, Schiene, in der Luft und zur See.
DIN EN 16247 – Teil 5 „Kompetenz von Energieauditoren“
Das Ausgabedatum für die Energieaudits ist November 2022 für Teil 2 und August 2014 für Teile 3 und 4 (mit jeweils neuem Entwurf aus Februar 2020). Teil 5 wurde im Juli 2015 veröffentlicht. Er beschreibt die Fertigkeiten eines Energieauditors, die notwendig sind, um die Anforderungen einer detaillierten Analyse gemäß EN 16247–1 zu erfüllen.
Energieaudit – das sollten Sie wissen
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die nicht zu den KMU gehören, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert von Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh darüber hinaus, innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Als Grundlage ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß DIN EN 17463 vorzunehmen.