Neues Wachstumschancengesetz – das steht im Entwurf
Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf für das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) beschlossen.
Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl die Liquidität der Unternehmen verbessern als auch Impulse setzen sollen, damit Unternehmen mehr investieren und Innovationen mit Blick auf die Transformationsprozesse Nachhaltigkeit/Digitalisierung in der Wirtschaft angehen können. Zielsetzung ist, die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Wirtschaftsstandort Deutschland gesamt zu stärken. Hervorzuheben ist diese Auswahl an vorgesehenen Maßnahmen:
Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
Die Investitionsprämie soll eine gewinnunabhängige steuerliche Investitionszulage für Klimaschutz-Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sein und kann bis zu 15 % der Aufwendungen des Unternehmens betragen.
Einkommensteuer/Gewerbesteuer
Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen soll die Grenze des steuerlichen Verlustabzugs für vier Jahre von derzeit 60 % auf 80 % angehoben werden.
Zusätzlich sollen Abschreibungsregeln durch die Wiederermöglichung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vereinfacht werden.
Forschung und Entwicklung
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) soll verbessert werden. Beispielsweise soll der förderfähige Kostenanteil bei einer Auftragsforschung von 60 % auf 70 % und der maximale Förderbetrag auf 3 Mio. Euro steigen.
Neben der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen vorgesehen:
- befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude
- Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
- Verbesserungen bei den Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
- Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung
Weitere Informationen
Geplant ist eine Verabschiedung im Bundestag am 10.11.2023 und die Zustimmung des Bundesrats am 15.12.2023.
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