05.08.2024

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ für den Mittelstand

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2024 die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung in der Industrie durch Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt. Mit dieser Förderrichtlinie können künftig Investitionen des industriellen Mittelstands in klimafreundlichere Produktionsmethoden mit einer Gesamtsumme von 2,2 Milliarden Euro unterstützt und kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.

Dekarbonisierung

Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ fördert künftig Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz fossiler Brennstoffe mindestens 40 Prozent der CO₂-Emissionen im Vergleich mit den bisherigen Emissionen einsparen. BIK soll somit energieintensive Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung passgenau unterstützen und zu Investitionen anreizen. Beispielsweise kann dies mit einer Prozessumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Strom oder „grünen“ Wasserstoff erfolgen.

Förderfähig sind Investitionsprojekte ab einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab 500.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Millionen Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro besteht ein Kofinanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30 Prozent. BIK schließt mit diesem Förderangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Lücke bei Dekarbonisierungsprojekten geringerer Investitionssummen im industriellen Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördermodule

Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Diese Themen werden daher in zwei Fördermodulen innerhalb der gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Gefördert werden:

Modul 1:

  • Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
  • Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus

Modul 2:

  • Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von „Carbon Capture and Utilization“ (CCU) und „Carbon Capture and Storage“ (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
  • Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ)

Weitere Informationen

www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/dekarbonisierung-industrie.html

www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz

Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher