Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten
Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Mit der neuen Bundesförderung wurden verbesserte Förderbedingungen insbesondere für kleine Unternehmen (KU) geschaffen. Das an KU gerichtete Förderangebot der EEW beinhaltet Zuschüsse für die Elektrifizierung von Anlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom.
Neue Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) richtet sich gezielt an kleine Betriebe
Mit dem Inkrafttreten der Novelle zur „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird das Förderangebot mit verbesserten Fördermöglichkeiten insbesondere für kleine Unternehmen ausgebaut.
Wesentliche Änderungen aus der Novelle des EEW sind Verbesserungen der
- Förderungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen,
- Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen,
- weiteren EEW-Fördermöglichkeiten für Wärmedämmmaßnahmen und Tiefer Geothermie.
Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen
Mit der neuen EEW-Förderung wird erstmals zwischen kleinen Unternehmen (KU) und mittelständischen Unternehmen (MU) unterschieden, sodass diese ab 1. Mai 2023 generell bis zu 10% mehr Förderbeträge erhalten können.
Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen
Bisher bestand die EEW-Förderung aus fünf Modulen, über die sich Unternehmen verschiedene Energieeffizienzmaßnahmen fördern lassen konnten.
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbarer Energie
- Modul 3: Energiemanagementsoftware
- Modul 4: Anlagen und Prozessen optimieren
- Modul 5: Transformationskonzepte
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen (NEU)
Mit der Einführung eines neuen Moduls 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen sind die Förderungsmöglichkeiten auch auf die Zielgruppe der kleinen Unternehmen (KU) ausgeweitet worden. Somit lassen sich Elektrifizierungsmaßnahmen ab sofort einfacher und umfangreicher fördern, ohne dass hierfür ein Einsparkonzept erforderlich ist. Elektrifizierungsmaßnahmen beinhalten das Umrüsten bzw. den Austausch von Produktionsanlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl betrieben wurden, auf elektrischen Strom. Beispielsweise kann mit dem Modul 6 auch ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe ausgetauscht werden.
Die Elektrifizierung wird nicht nur über das neue Modul 6, sondern auch mit dem bereits bestehenden Modul 4 gefördert. Elektrische Energie, die nachweislich aus erneuerbaren Quellen stammt und über spezielle Stromlieferverträge, sog. Power Purchase Agreements (PPA), bezogen wird, ist mit der neuen EEW als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt.
Förderbetrag des Moduls 6
Das Modul 6 ist auf einen Förderbetrag von 200.000 € pro Vorhaben begrenzt. Die Höhe der Investition muss mindestens 2.000 € betragen. Die Förderquote beträgt bis zu 33%, auch Nebenkosten für den Transport oder den Anschluss der Anlagen sind förderfähig.
Auch die geänderten CO2-Förderdeckel können für kleine Unternehmen höhere Förderbeträge bedeuten. Pro Tonne CO2 und Jahr sind bisher 900 € auf 1.200 € angehoben worden.
Weitere EEW-Fördermöglichkeiten für Wärmedämmmaßnahmen
In Modul 1: Querschnittstechnologien ist die Beschränkung der Nebenkosten für Wärmedämmmaßnahmen aufgehoben worden. Bei der Dämmung von Bestandsanlagen muss kein Mindestdämmniveau mehr erreicht werden.
Weitere EEW-Fördermöglichkeiten von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie
Über das Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbarer Energie können neuerdings auch Anlagen zur Erschließung/Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden. In dem Zusammenhang sind Machbarkeitsstudien ebenfalls förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.