16.09.2024

Netto-Null-Industrie-Verordnung der EU in Kraft getreten

Um die Klimaneutralität bis 2050 in der Eu zu erreichen, werden dringend sogenannte Netto-Null-Technologien und -Komponenten benötigt, die derzeit noch zu großen Teilen importiert werden. Die Netto-Null-Industrie-Verordnung will deswegen die industrielle Einführung von Netto-Null-Technologien fördern.

Klimaneutralität

Ende Mai 2024 hat der Europäische Rat den „Net Zero Industry Act“ , auf Deutsch Netto-Null-Industrie-Verordnung, angenommen. Zur Erreichung der europäischen Klimaneutralität bis 2050 werden dringend sogenannte Netto-Null-Technologien und -Komponenten benötigt, die derzeit noch zu großen Teilen importiert werden. Das Ziel der Verordnung ist es, die industrielle Einführung von Netto-Null-Technologien durch bessere Rahmenbedingungen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU (als Binnenmarkt) im Bereich grüner bzw. sauberer Industrietechnologien zu stärken. Nach der Bestätigung durch den Rat ist die Rechtsvorschrift in Kraft getreten.

Europa hinkt bei der Einführung sauberer Industrietechnologien hinterher, durch die Netto-Null-Industrie-Verordnung zur Förderung sauberer Technologien in Europa soll sich die Situation verbessern. Der Einsatz dieser Energietechnologien – etwa Solar- und Windenergieanlagen, aber auch CO₂-Speicherung – ist entscheidend für die Verwirklichung der europäischen Klimaziele für 2030 und 2050. Bis zum Jahr 2030 müssen die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent gesenkt werden und bis 2050 müssen sie auf null sinken. Die EU hat grüne Technologien bisher weitgehend importiert, während Länder außerhalb der EU ihre Produktionskapazitäten für saubere Energie ausgebaut haben.

Ziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung

Die Verordnung ist Teil des europäischen Green Deal und bildet die Grundlage für ein zuverlässiges und nachhaltiges Energiesystem, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU-Industrie langfristig zu erhöhen.

Beispielsweise sind in der Verordnung Maßnahmen vorgesehen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU bis 2030 in der Lage ist, mindestens 40 Prozent ihres Eigenbedarfs an grünen Technologien zu produzieren. Zu den Technologien, die mit dem Gesetz gefördert werden sollen, gehören Solartechnologien, Onshore-Windkraft und Offshore-Technologien für Energie aus erneuerbaren Quellen, Batterie-/Speichertechnologien, Wärmepumpen, Wasserstoff, Biogas, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie Nukleartechnologien.

Ein Hindernis für die Entwicklung von Netto-Null-Technologien in der EU waren bisher die langwierigen Genehmigungsverfahren für neue industrielle Aktivitäten und strategische Projekte. Die Genehmigungsverfahren sollen mit der Verordnung wesentlich einfacher und schneller gestaltet werden. So wird zum Beispiel die geografische Konzentration von Industrien in Industrieparks gefördert, um die Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung von Fähigkeiten in diesem Bereich zu unterstützen.

Weitere verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen sollen durch folgende Maßnahmen gelingen:

  • Vereinfachung des Marktzugangs für strategische Technologieprodukte
  • Ausbau der Kompetenzen der europäischen Arbeitskräfte in diesen Branchen
  • Einrichtung einer „Net-Zero-Europe“-Plattform zur Koordinierung der EU-Maßnahmen in diesem Bereich

Weitere Informationen
https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/net-zero-industry-act_en?prefLang=de

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Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher