Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes
Mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Mit der vorliegenden EnWG-Novelle soll eine umfassende Reform dieses Regulierungsrahmens vorgenommen werden, indem Verordnungen und für unzulässig befundene Regulierungsvorgaben sukzessive durch Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) ersetzt werden.
Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz abgeschlossen
Grund dafür ist, dass in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 festgestellt wurde, dass die europäische Strom- und Gasmarktrichtlinie nicht korrekt in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden ist.
Direkt betroffen ist eine gemeinsame Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen. Das Netzentgelt für Wasserstoff und Gas kann demnach erst in Kraft treten, wenn dies auch europarechtlich möglich ist.
Ziel ist es, einen Regulierungsrahmen für Wasserstoff-Kernnetze zu schaffen, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Umsetzungshilfe soll ein schneller und kosteneffizienter Aufbau und Ausbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur in Deutschland sein, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Die Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes ist im novellierten Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur geregelt.
Ein ambitionierter Zeitplan: Das Wasserstoff-Kernnetz wird in der ersten Stufe wichtige Wasserstoffinfrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Es sollen zentrale Wasserstoffstandorte angebunden und alle Regionen berücksichtigt werden. Ein Modellkonzept soll von den Ferngasnetzbetreibern vorgelegt werden, um die Öffentlichkeit, Bundesländer und verschiedene Marktteilnehmer zu beteiligen.
In einer zweiten Stufe soll eine umfassende bedarfsorientierte Wasserstoffnetz-Entwicklungsplanung im EnWG verankert werden, die sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientiert und sich mit dem Wasserstoffbedarf z.B. energieintensiver Unternehmen auseinandersetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.