Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorgelegt
Der Gesetzesentwurf setzt die geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Die Richtlinie sieht vor, dass bis 2030 die Erzeugung von erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 42,5 % auf Basis des Bruttoendenergieverbrauchs der Europäischen Union ausgebaut wird.
Die Ziele der europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2023/2413, RED III), zuletzt geändert im Oktober 2023, sollen u.a. durch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte erreicht werden. Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten sollen die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt werden.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde von der Bundesregierung ein entsprechender Regelungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren als „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ im September 2024 eingebracht. Damit sind übergreifende Gesetzesänderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB), in der Planzeichenverordnung (PlanZV), im Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) geplant.
Wesentliche Inhalte:
- Planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten:
Das BauGB soll verpflichtend sog. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien nach Artikel 15c der Richtlinie (EU) 2018/2001 ausweisen. - Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten:
Für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land sollen Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren im WindBG geregelt werden. Dies betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfung, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen des Wasserhaushaltsgesetzes. - Genehmigungsverfahren außerhalb von Beschleunigungsgebieten:
Die hierzu vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen sollen im BImSchG umgesetzt werden. - Monitoring der Beschleunigungsgebiete:
Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des EEG 2023 zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden.
Weitere Informationen
https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012785.pdf