Gebäudeenergiegesetz: Diese Regeln gelten künftig für die Heizung
Der Bundestag hat am 08.09.2023 das sog. „Heizungsgesetz“ beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 29.09.2023 gebilligt - es kann nun am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Kernstück des Artikelgesetzes ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Nach monatelanger Debatte ist am 08.09.2023 das umstrittene Heizungsgesetz (Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung) im Bundestag verabschiedet worden.
Kernstück des Gesetzes ist die Novelle des GEG. Die neuen Regelungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten. Viele der Neuerungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren. Das GEG soll so schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen.
Was ist die Kernaussage?
Grundsätzlich sollen neu eingebaute Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen ab 2024 erst einmal nur für Neubaugebiete gelten, für Bestandsbauten schrittweise später, da hier eine kommunale Wärmeplanung vorausgehen soll.
Welche Heizungen können neu verbaut werden?
Neben elektrischen Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen erlaubt. Außerdem ist eine Stromdirektheizung oder eine Solarthermie Heizung sowie Hybridheizung, d.h. eine Kombination aus Erneuerbare-Energien-Heizung und Gaskessel, möglich.
Sofern Gasheizungen wasserstofftauglich sind („H2-ready“) und später umgerüstet werden können, sollen diese grundsätzlich ab 2024 neu eingebaut werden können.
Auch Gasheizungen ohne Wasserstoff können weiterhin neu eingebaut werden, wenn die gestaffelten Auflagen zum Einsatz von Biogas erfüllt werden.
- ab 2029: 15 %
- ab 2035: 30 %
- ab 2040: 60 %
Vorerst keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen
Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen, da diese von den verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanungen abhängen. Städte mit über 100.000 Einwohnern sind bis 2026 und alle restlichen Kommunen bis 2028 nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet. Wenn konkrete Wärmeplanungen vorliegen, sollen die GEG-Vorgaben zum Heizen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien gelten.
Wie lange darf noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?
Nach den Plänen darf bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen geheizt werden. Ab 2045 dürfen Gebäude dann nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Erwartete Fördermittel bei Heizungstausch
Es wird eine staatliche Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für besonders schnelle Heizungsumrüstungen oder für Menschen mit geringem Einkommen geben.
Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 % der Investitionskosten.
Weitere Informationen
Das „Heizungsgesetz“ (Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung) finden Sie hier: BMWK – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung