21.05.2024

Förderung von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälte- und Klimaanlagen

Die Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde novelliert. Gefördert werden der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase führen. Die Richtlinie trägt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele bei.

Klimaschutz-Technologien

Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)“ aus dem Jahr 2022 wurde novelliert und am 12.02.2024 veröffentlicht. Mit der novellierten Richtlinie werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden, gefördert. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie jetzt neu die Effizienzumrüstung von Kleinanlagen, die den Kältebedarf mindern und die Emissionen fluorierter Treibhausgase reduzieren.

Zusätzlich zum Kälteerzeuger kann eine Förderung für Komponenten und Systeme, für Wärmepumpenbetrieb und Abwärmenutzung sowie für Steuer- und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb beantragt werden. Split- und Multisplit-Klimageräte sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, aber keine Privatpersonen.

Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen förderfähig:

Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen

  • Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen
  • Ab- und Adsorptionsanlagen
  • Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler

Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung

  • Fördervoraussetzung: Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess

Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler

Installation von Komponenten und Systemen

(nur in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit)

  • Tiefkühl-(TK-)Stufen
  • Luftkühler und Rückkühler
  • thermische Speicher
  • Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
  • Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb
  • Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer- und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb
  • Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

An bestehenden kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln werden folgende Nach- und Umrüstungen gefördert (verpflichtende Maßnahmen):

  • Umrüstung auf ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Füllmenge sowie
  • Einbau eines druckgesteuerten Drehzahlreglers für den Verflüssigerventilator zur Absenkung des Verflüssigungsdrucks der Anlage bei niedrigen Außentemperaturen

Förderrechner

Der Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie. Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie Art und Leistung der Komponenten einer Kälte- oder Klimaanlage werden als Eingaben abgefragt. Die Förderung ist auf höchstens 200.000 Euro und maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.

www.klimaschutz.de/de/foerderrechner

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig.

Weitere Informationen

Merkblatt zur Umsetzung der Kälte-Klima-Richtlinie vom 12.02.2024:
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/kki_formular_foerderung_kka.html?nn=1465412

Zum Förderverfahren und zur Antragstellung:
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

Anträge können nur elektronisch über das vom BAFA bereit gestellte elektronische Formular eingereicht werden:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/kkx2

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Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher