Förderung von Energiemanagementsystemen: Bundesförderung Energieeffizienz
Seit 1. Januar 2019 gibt es die neue "Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit". Sie richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Alle Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen, können durch das neue Programm gefördert werden.
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Fördermöglichkeiten im Bereich Energie Anfang 2019 umgestaltet. Auch die Förderung von Energiemanagementsystemen ist davon betroffen.
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ hat die finanzielle Unterstützung
- zu hocheffizienten Querschnittstechnologien,
- zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung,
- zu klimaschonenden Produktionsprozesse sowie
- zu Energiemanagementsystemen
ersetzt.
Neu ist auch, dass die Fördermaßnahmen im Rahmen dieses Investitionsprogramms nun sowohl vom BAFA, als auch von der KfW betreut werden. Das antragstellende Unternehmen kann frei wählen, ob es einen direkten Zuschuss (über das BAFA) oder einen zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass für die Umsetzung der eigenen Energieeffizienzmaßnahmen wählen möchte.
An der Ausgestaltung des neuen Förderprogramms hat die Wirtschaft mitgewirkt.
Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss: Sie haben die Wahl
Betriebe erhalten die Fördermittel nicht automatisch, sondern müssen sich aktiv darum bemühen. Die neue Förderung können sie wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW beantragen. Für eine KfW-Förderung stellen Unternehmen ihren Antrag über die Hausbanken. Für die Förderung durch das BAFA hilft ihnen das Online-Portal der Behörde weiter.