05.08.2024

Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes ist festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 eine klare Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes unter dem Namen „WANDA“ verkündet, die ab dem 1. Januar 2025 gelten soll. Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes spielt für eine zukünftige klimafreundliche Energieversorgung in Deutschland eine zentrale Rolle und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung.

Wasserstoff-Kernnetz

Was ist WANDA?

WANDA schafft Klarheit über die Finanzierungsbedingungen mit einem regulatorischen Rahmen für die Refinanzierung des Netzaufbaus und enthält Vorgaben zur Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf.

Netzbetreiber und Investoren verfügen mit WANDA über einen verlässlichen Ordnungsrahmen, der die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht. Zugleich können Kunden davon ausgehen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Nutzentgelt geben wird.

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Ab 2025 kann das Wasserstoff-Kernnetz-Entgelt an den Ein- und Ausspeisepunkten erhoben werden. Die Höhe des Nutzentgelts wird alle drei Jahre von der Bundesnetzagentur geprüft und falls nötig angepasst. Die Methodik der Entgeltbildung sieht zwei Phasen vor:

Phase 1: Entgelte sind nicht kostendeckend

Zu Beginn wird eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet. Daher legt die Bundesnetzagentur ein kostendeckendes Netzentgelt fest, das bis 2055 konstant bleiben soll. Es soll verhindert werden, dass bei einer geringen Nachfrage hohe Netzentgelte den Wasserstoffhochlauf behindern.

Phase 2: Entgelte übersteigen Kosten

Es wird langfristig mit einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Neukundenzahl gerechnet, sodass generierte Mehrerlöse nach erfolgreichem Wasserstoffhochlauf dazu dienen, die ursprüngliche Kostenunterdeckung auszugleichen.

Es ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber noch in 2024 den Antrag auf Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes vorlegen. Bis zum 30. Juni 2024 mussten alle künftigen, ab 2025 tätigen Kernnetzbetreiber ihre Kostendaten bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Weitere Informationen

www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240606_wanda.html

Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher