15.01.2024

EU Green Deal: Euro 7 Position im Parlament festgelegt

Das Europäische Parlament hat sich am 09.11.2023 auf eine gemeinsame Position zur neuen Euro-7-Vorschrift zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Luftqualität im Rahmen des Green Deal geeinigt. Mit der Positionierung zu Euro 7 ist das Parlament nun bereit, finale Verhandlungen mit den Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten über die endgültige Form der Euro-7-Regeln aufzunehmen.

Luftschadstoffe

Mit der neuen Verordnung Euro 7 zur Verringerung der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr sollen Verbrennungsmotoren nicht nur bei CO2-Emissionen, sondern auch bei anderen Luftschadstoffen sauberer und effizienter werden.

Die neue Vorschrift Euro 7 steht für:

  • sauberere Straßenfahrzeuge und bessere Luftqualität
  • niedrigere Emissionsgrenzwerte für Busse und schwere Nutzfahrzeuge
  • Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Reifen und Bremsen im Einklang mit internationalen Standards

Am 09.11.2023 hat das Europäische Parlament die Verhandlungsposition zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen angenommen. Die Vorschriften gelten für Benzin- und Dieselfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge, aber auch für Lastkraftwagen und Busse. Es werden die derzeitigen Grenzwerte für Abgasemissionen wie Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Ammoniak aktualisiert und neue Maßnahmen eingeführt, um die Emissionen von Reifen und Bremsen zu reduzieren und die Lebensdauer der Batterien zu erhöhen.

Die Schadstoffregulation sieht vor, dass Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb bereits ab dem ersten Kilometer und unter Volllast, z.B. am Berg oder mit Anhänger, die Grenzwerte erfüllen sollen.

Für Fahrzeughersteller und -zulieferer sind die neuen Werte und Vorschriften entscheidend für Investitionen in Anbetracht des bereits beschlossenen Verbrennungsmotorverbots. Dies wird daher wohl die letzte Schadstoffregulierung sein, die die EU auf den Weg bringt.

Nach dem Vorschlag des europäischen Parlaments soll die neue Verordnung wie folgt in Kraft treten und die Regeln drei bzw. fünf Jahre nach Inkrafttreten verbindlich festlegen:

  • am 01.07.2025 für neue leichte Nutzfahrzeuge (Pkw und Transporter)
  • am 01.07.2027 für neue schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse)

 

Vorschriftendienst Energierecht

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Ermittlung, Überprüfung und Dokumentation der Rechtsvorschriften.

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Autor*in: Sandra Mähliß