24.02.2025

Ersten Digitalisierungsbericht zur Energiewende vorgelegt

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat die Bundesregierung im Jahr 2023 den Rechtsrahmen für Smart-Meter-Messsysteme gesetzt und teilweise entbürokratisiert. Nach § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle vier Jahre umfassende Analysen und Berichte zum Stand der Digitalisierung und Entwicklung der Energiewende vorzulegen. Das im Juni 2024 veröffentlichte Papier ist der erste Digitalisierungsbericht.

Energiewende

Der erste Digitalisierungsbericht des BMWK aus dem Jahr 2024 gibt einen Überblick, ob und inwieweit der Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Energiewende aktuellen und zukünftigen Anforderungen gewachsen ist, und spricht Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Resilienz und Zukunftsfestigkeit der Digitalisierung aus.

Gliederung und Inhalte des Digitalisierungsberichts

Im Wesentlichen unterteilt sich der Bericht in drei Kapitel:

  1. Ergebnisse der umfangreichen Vorarbeiten (Befragungen und Untersuchungen) und einer Branchenkonsultation
  2. Schlussfolgerung zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens mit Handlungsoptionen
  3. Umsetzungsoptionen für eine geordnete und zugleich zügige Umsetzung, damit ab 2025 ein gesetzlich angeordneter Smart-Meter-Rollout beginnen kann

Was sind Smart Meter und wofür ist ein Rollout relevant?

Der Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) ist Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende und damit notwendig für das Erreichen der Klimaziele. Mithilfe der Smart Meter können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihren Stromverbrauch bzw. die Einspeisung ihres Stroms etwa aus Photovoltaik besser und komfortabler managen sowie von neuen Tarifen profitieren. Ebenso ermöglichen Smart Meter, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen und steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen effizient in das Stromnetz integriert werden.

Was bedeutet zukunftsfeste Digitalisierung und welche Schlussfolgerungen werden gezogen?

  • Systemnutzen der Digitalisierung konsequent heben und weiter ausbauen:
    Die Systemstabilität muss jederzeit gewährleistet sein und die von den Gutachtern ermittelten Mehrwerte für Netz und Strommarkt konsequent gehoben werden. Hierfür hat eine sichere und hochverfügbare Ansteuerbarkeit von möglichst vielen Energiewendeanlagen höchste Priorität.
  • wirtschaftlich robuster Rollout und gerechte Kostenverteilung:
    Die Digitalisierung der Energiewende ist ein Infrastrukturprojekt. Gutachten und Branchenkonsultation haben unter den geltenden Preisobergrenzen selbst bei den effizientesten grundzuständigen Messbetreibern eine signifikante finanzielle Unterdeckung des Rollouts ergeben. Kosten müssen gerecht und in angemessenem Verhältnis zum Nutzen für die jeweiligen Einbaufälle verteilt werden, um den Rollout-Beginn auf wirtschaftlich feste Füße zu stellen.
  • Cybersicherheit und Schwarzfallrobustheit:
    Für eine robuste Digitalisierung sind angemessene Vorkehrungen für die energiewirtschaftliche Kommunikation über intelligente Messsysteme (iMSys) bei einem Stromausfall („Schwarzfall“) zu treffen. Hierbei müssen auch unverhältnismäßige Gefahren durch Internetanbindungen geregelt werden.
  • Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit:
    Eine stärkere Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit waren Kernanliegen des Gesetzgebers für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten der iMSys für mehr Verbrauchstransparenz sind trotz des hohen Verbraucherinteresses noch nicht ausgeschöpft. Für eine zeitgemäße und auch für technische Laien einfach nutzbare Visualisierung sollten Onlineportale bzw. Apps künftig der Standard statt wie bisher die Ausnahme sein.

Weitere Informationen
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energiedaten/digitalisierungsbericht-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

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Autor*in: Sandra Mähliß