24.02.2025

Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff veröffentlicht

Ende Dezember 2024 wurde die neue Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff veröffentlicht, die der Anpassung an das europäische Recht dient. In der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik wurde eine Berichtspflicht für Wasserstoff aufgenommen.

Wasserstoff

Ab dem Berichtsjahr 2024 soll Wasserstoff als Energieträger in den europäischen Mitgliedsstaaten mit detaillierten Daten zu Produktion, Verbrauch, Importen und Exporten sowie zu den Produktionskapazitäten erfasst und der europäischen Kommission übermittelt werden. Dem kommt die Bundesregierung mit der kürzlich veröffentlichten Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff-EnStatWassV) nach. Auf Basis dieser Rechtsverordnung kann das Statistische Bundesamt gemeinsam mit den statistischen Landesämtern die energiestatistischen Berichtspflichten erfüllen.

Neben Wasserstoff werden auch Ammoniak und Methanol einbezogen, da diese Energieträger ineinander umgewandelt werden können. Ammoniak und Methanol sind im Allgemeinen leichter zu transportieren als Wasserstoff und würden seit vielen Jahren weltweit mit etablierten Methoden und Sicherheitsstandards gehandelt.

Zugleich wird mit der neuen Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff die Grundlagen für die Berechnung des Einsatzes von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs bei der Nutzung von Wasserstoff im Industriesektor geschaffen. Damit können die rechtlichen Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001, der sogenannten RED III umgesetzt werden. Mit RED III werden den Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für 2030 und 2035 vorgegeben.

Weitere Informationen

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/442/VO.html

 

Autor*in: Sandra Mähliß