Energieeffizienzrichtlinie in Kraft
Die neue Energieeffizienzrichtlinie (EED) 2023/1791 ist am 10.10.2023 in Kraft getreten und verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, zahlreiche Regelungen z.B. zum Endenergieverbrauch bis 2030, Energieauditpflichten und Energiemanagement in Unternehmen oder Rechenzentren umzusetzen. Insgesamt müssen die EU-Staaten den Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 % senken.
Die Mitgliedsstaaten wollen gemeinsam eine Verringerung des Endenergieverbrauchs von mindestens 11,7 % bis 2030 sicherstellen. 2020 dient dabei als Referenzjahr. Aus dem Prozentsatz ergibt sich eine Obergrenze für das berechnete Rohöläquivalent der EU:
- 763 Mio. Tonnen für den vereinbarten Endenergieverbrauch (verbindlich)
- 993 Mio. Tonnen für den Primärenergieverbrauch (Richtwert)
Der Endenergieverbrauch bezieht sich auf die von Endverbrauchern verbrauchte Energie; der Primärenergieverbrauch umfasst zusätzlich den Bedarf für die Energieerzeugung und Energieversorgung.
Nationale Beiträge und Effizienzziele
Das Endenergieverbrauchsziel ist verbindlich für alle Mitgliedsstaaten, der Primärenergieverbrauch hingegen ein Richtwert. Bei der Berechnung der nationalen Beiträge werden die Faktoren Energieintensität, Pro-Kopf-BIP, Entwicklung erneuerbarer Energien und Energieeinsparpotenzial berücksichtigt.
Alle Mitgliedsstaaten werden zum Erreichen des Gesamtziels der EU beitragen. Deutschland hat mit dem neuen Energieeffizienzgesetz die EED in nationales Recht umgesetzt.
Energieauditpflichten und Energiemanagement in Unternehmen
Die Energieeffizienzrichtlinie regelt auch Energiemanagement- bzw. -auditpflichten von Unternehmen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch von
- über 23,61 GWh müssen zukünftig ein Energiemanagementsystem einführen und in Betrieb nehmen. Die Umsetzung ist spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der EED nachzuweisen.
- über 2,77 GWh werden zu Energieaudits verpflichtet, die alle vier Jahre wiederholt werden müssen. Die Umsetzung ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der EED nachzuweisen. Unternehmen mit Energieauditpflicht führen diese fort.
Deutschland setzt die Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit dem neuen Energieeffizienzgesetz, das seit November in Kraft ist, in nationales Recht um. Zum Teil gelten damit in Deutschland strengere Vorgaben als von der EU in der Energieeffizienzrichtlinie vorgeschrieben. |
Rechenzentren
Betreiber von Rechenzentren mit einem Strombedarf für die installierte Informationstechnologie (IT) von mindestens 500 kW müssen erstmals bis zum 15.05.2024, danach jährlich die in Anhang VII „Mindestanforderungen an die Überwachung und Veröffentlichung der Energieeffizienz von Rechenzentren“ (ab S. 89 der EED) veröffentlichen.
Rechenzentren mit einem Strombedarf für die installierte IT von mindestens 1 MW sollten den EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren (siehe weitere Informationen) berücksichtigen.
Weitere Informationen
RICHTLINIE (EU) 2023/1791 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L1791
EU-Verhaltenskodex über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D2054