05.08.2024

DEHSt-Leitfaden zur Überwachung und Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem veröffentlicht

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat einen Leitfaden zum Anwendungsbereich, zur Überwachung und zur Berichterstattung von CO2-Emissionen im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) für die Jahre 2023 bis 2030 veröffentlicht.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

In diesem Leitfaden werden die einzelnen Akteure zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) transparent aufgeführt – von den BEHG-Verantwortlichen bis hin zu Prüfstellen und dem Zoll. Die Pflicht zur Anwendung des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen bemisst sich am Inverkehrbringen von Brennstoffen, wofür die Energiesteuerpflicht des jeweiligen Brennstoffs maßgeblich ist.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Im nationalen Emissionshandel steigt der Preis für Kohlendioxid-(CO2-)Zertifikate im Jahr 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Unternehmen, die Kraftstoffe (Verkehrssektor) oder Heizstoffe (Gebäudesektor) wie Gas oder Öl in Verkehr bringen, müssen für entstandene CO2-Emissionen diese Emissionszertifikate erwerben.

Erstmals wird mit dem BEHG auch die Abfallverbrennung in das nationale Emissionshandelssystem einbezogen. Mit der neuen CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung wird davon ausgegangen, dass mit höheren Kosten für Fernwärme oder Abfallentsorgung zu rechnen ist.

Überwachung und Berichterstattung

BEHG-Verantwortliche sind Unternehmen, auf die das BEHG Anwendung findet. Sie müssen erstmals für das Kalenderjahr 2024 innerhalb einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden Frist einen Überwachungsplan zur Genehmigung einreichen. Der Überwachungsplan dokumentiert die angewendeten Überwachungsmethoden und ist damit die Basis des jährlichen Emissionsberichts. Unternehmen, die innerhalb des Zeitraums 2024 bis 2030 erstmalig den Pflichten des BEHG unterliegen, müssen unverzüglich nach Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit einen Überwachungsplan einreichen.

Abfallverbrennung

Abfallverbrennungsanlagen sind seit 2023 vom nationalen Emissionshandelssystem umfasst, unterliegen jedoch erst ab dem Jahr 2024 der Berichts- und Abgabepflicht von Emissionszertifikaten. Im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist festgelegt, ob ein Brennstoff als nicht in Verkehr gebracht gilt und/oder die Anlage der BEHG-Pflicht unterliegt.

Weitere Informationen

Brennstoffemissionshandelsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html

Leitfaden
www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/nehs/nehs-leitfaden-monitoring-2023-2030.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Autor*innen: Sandra Mähliß, Anke Schumacher