20.02.2021

BEHG: Das kommt auf Unternehmen zu

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen seit dem 1. Januar 2021 die CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen, die in den Bereichen Wärme und Verkehr anfallen, einer Bepreisung. Aber wer muss jetzt wie viel auf was bezahlen? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bepreist CO2bepreist CO2

Für welche Brennstoffe gilt das BEHG?

Zunächst fallen insbesondere die Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas unter die Regelung des BEHG, ab 2023 kommt dann auch die Kohle hinzu. Biobrennstoffe (wie Biogas, Biodiesel oder pflanzliche Öle wie Palmöl, Sojaöl oder Kokosöl, wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff verwendet werden) fallen ebenfalls unter das BEHG, allerdings besteht für diese Brennstoffe bis Ende 2022 keine Berichtspflicht, so dass bis dahin auch keine CO2-Abgabe zu leisten ist.

Welche Kosten kommen durch das BEHG auf Unternehmen zu?

Gestartet wird mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021. Das entspricht rund 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent mehr pro Liter Diesel, 8 Cent mehr pro Liter Heizöl und 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde Erdgas (jeweils inkl. MwSt.). Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist.

Wen betrifft das BEHG?

Das BEHG ist so ausgestaltet, dass die Pflichten nicht die Endverbraucher von Brennstoffen treffen, sondern die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Dies sind insbesondere Großhändler von Brennstoffen, Hersteller von Brennstoffen mit Großhandelsvertrieb sowie Unternehmen, die Brennstoffe nach Deutschland importieren.

Die Pflicht zur Teilnahme am nEHS wurde an die Steuerschuld im Sinne des Energiesteuergesetzes geknüpft und trifft somit diejenigen, die schon nach dem Energiesteuergesetz wegen des Inverkehrbringens von Energieerzeugnissen steuerpflichtig sind. Diese Unternehmen müssen Emissionsrechte in Form von Zertifikaten kaufen. Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Zuständig für die Umsetzung des nEHS ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA.

Die Umsetzung ist in diesen Verordnungen detaillierter geregelt

Ende letzten Jahres wurden die ersten Verordnungen zum BEHG auf den Weg gebracht:

  • Die „Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV)“ enthält vor allem nähere Bestimmungen über den Verkauf von Emissionszertifikaten zum Festpreis und zur Einschaltung einer beauftragten Stelle für die Durchführung des Verkaufs. Ein weiterer Abschnitt der BEHV enthält die Durchführungsregelungen für das nationale Emissionshandelsregister.
  • Die „Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022“ (EBeV 2022) soll die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung von Brennstoffemissionen bis Ende 2022 regeln, in denen zunächst nur die in Deutschland hauptsächlich verwendeten Brennstoffe der Berichtspflicht unterliegen.

BEHG: neuer Leitfaden kann helfen

Die für den Vollzug des nationalen Emissionshandelssystems zuständige Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat einen Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen in den Jahren 2021 und 2022 veröffentlicht. Relevant ist der Leitfaden in erster Linie für die Inverkehrbringer von Brennstoffen.

>>> Den Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle finden Sie hier..

Autor*in: Anke Schumacher