13.03.2023

Antragsfrist zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2022 endet am 30.06.2023

Die DEHSt hat die Antragsfrist zur Strompreiskompensation für 2023 bekannt gegeben, diese endet am 30. Juni 2023.

Strompreiskompensation

In der nationalen SPK-Förderrichtlinie sind keine allgemeinen Fristen mehr vorgegeben, sodass die Festlegung im Aufgabenbereich der zuständigen Behörde liegt. Die DEHSt hat das Ende der Antragsfrist für Beihilfen im Rahmen der Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2022 auf den 30.06.2023 gelegt.

Es wird noch vor Beginn der Antragsfrist dringend empfohlen, eine Datensicherung der letzten gültigen Antragsversion aus dem vergangenen Jahr durchzuführen.

Strompreiskompensation – Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten.

Indirekte CO₂-Kosten entstehen, indem Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Kunden-Strompreis weitergeben. Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO₂-Kosten (Strompreiskompensation) soll für Unternehmen bestimmter Sektoren (mit beispielsweise stromintensiven Produktionsprozessen) ein Teil dieser Kosten kompensiert werden.

Die Europäische Kommission hat in ihren Beihilfeleitlinien festgelegt, welche Sektoren und Teilsektoren besonders gefährdet und damit beihilfeberechtigt sind. Für die Antragsberechtigung sind die im Unternehmen hergestellten Produkte maßgeblich. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem bestimmten Wirtschaftszweig ist nicht entscheidend. Es kann nur für die Produkte, die einem der genannten Sektoren oder Teilsektoren zugeordnet sind, Beihilfe beantragt werden.

Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen zu erhalten. Mögliche Verlagerungen in Produktionsländer außerhalb des EU-Emissionshandelssystems und somit auch die Verlagerung von CO₂-Emissionen, das sogenannte indirekte Carbon Leakage (CL), sollen verhindert werden.

So kommen Sie weiter:

  • Hier kommen Sie zur SPK-Förderrichtlinie vom 01.09.2022
  • Wie sich der Strompreis 2023 zusammensetzt, erfahren Sie hier.

 

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Autor*in: Sandra Mähliß