
Vorbereitung auf die Antragstellung zur Strompreiskompensation 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) weist auf ihrer Website auf die anstehende Antragstellung zur Strompreiskompensation (SPK) 2025 hin. Unternehmen, die eine Beihilfe für das Abrechnungsjahr 2024 beantragen möchten, müssen ihren Antrag fristgerecht bis zum 30. Juni 2025 einreichen. mehr