Wiederholungsprüfung neu geregelt: DIN VDE 0105-100
Die DIN VDE 0105-100 ist eine Grundnorm der Elektrotechnik. Sie gilt für das Bedienen und alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen sowie für alle Spannungsebenen. Sie legt auch die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen fest. Alles Wichtige hier.
DIN VDE 0105 Teil 100 Wiederholungsprüfungen
Die DIN VDE 0105-100/A1 Berichtigung 1:2020-10 trägt den Titel „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“. Für die Elektrosicherheit ist sie eine der wichtigsten Normen. Unter anderem bildet sie die Grundlage für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen.
Abschnitt 5.3.3 der Norm beschäftigt sich mit dem Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Laut Abschnitt 5.3.3.1 sollen Prüfungen nachweisen, dass eine elektrische Anlage
- den Sicherheitsvorschriften und
- den Errichtungsnormen entspricht.
Laut Norm sollen wiederkehrende Prüfungen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und die den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Wiederholungsprüfungen sollen veränderungsbedingte Gefahren (Verschleiß, Umbau oder Umweltbedingungen) rechtzeitig aufdecken. Prüfungen im Sinne der Norm sind dazu da, Gefahren und Risiken für Personen und Sachen grundsätzlich zu vermeiden und für ein Höchstmaß an Elektrosicherheit zu sorgen.
Die DIN VDE 0105-100 ist eng angelehnt an die DIN VDE 0100-600 und deren Anforderungen an die Erstprüfung.
Weitere Prüfanforderungen nach DIN VDE 0105-100
Prüfungen umfassen laut Unterabschnitt 5.3.3.2 das Besichtigen, das Messen und das Erproben. Was die Prüfungen betrifft, verlangt die Norm in 5.3.3.3 eine Bezugnahme auf die erforderlichen Schaltpläne und technischen Unterlagen.
Mängel unverzüglich beheben!
Werden bei einer Prüfung Mängel entdeckt, die eine unmittelbare Gefahr bilden, müssen diese nach Abschnitt 5.3.3.4 unverzüglich behoben werden. Wenn dies nicht sofort möglich ist, müssen die fehlerhaften Teile außer Betrieb genommen werden. Die Anlage oder das Betriebsmittel ist gegen Wiedereinschalten zu sichern!
Wer darf nach DIN VDE 0105-100 prüfen?
Im Gegensatz zu den eher „liberalen“ Berechtigungen beim Messen und Erproben sind Prüfungen gemäß den Anforderungen in 5.3.3.5 nur durch Elektrofachkräfte durchzuführen, die „Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen“ besitzen.
Diese Formulierung ist natürlich relativ schwammig. Wenn bei der persönlichen Prüfberechtigung die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden, reicht dies nach Ansicht des Autors zur Erfüllung der Normkonformität aus. Eine Prüfung elektrischer Anlagen muss verständlicherweise mit geeigneter Ausrüstung und so durchgeführt werden, dass Gefahren vermieden werden.
Ergebnis der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 muss aufgezeichnet werden
Dokumentierte Nachweise sind Pflicht! Unterabschnitt 5.3.3.6 fordert eine Aufzeichnung des Prüfungsergebnisses. Es müssen – soweit erforderlich – entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung getroffen werden. Auch diese Ergebnisse müssen – in Übereinstimmung mit nationalen und den betrieblichen Anforderungen – aufgezeichnet werden.
Unklar ist, ob sich der Begriff „Aufzeichnungen“ ausschließlich auf eine schriftliche Dokumentation bezieht. Nach Meinung des Autors ist hier auch eine digitale Aufzeichnung möglich, wenn sichergestellt ist, dass diese Schriftstücke nicht nachträglich verändert werden können.
Wiederholungsprüfungen in geeigneten Zeitabständen
Die nationale Anmerkung, dass nach 5.3.3.1 elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden müssen, blieb auch nach Änderungen und Berichtigung der Norm bestehen. Das für die DIN VDE 0105-100 zuständige Komitee K 224 stellt in seiner Kommentierung klar, dass die Norm definitiv keine konkreten Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen vorgibt.
Anlagenbetreiber verantwortlich
Für entsprechende Festlegungen ist der Anlagenbetreiber verantwortlich, der sich an die entsprechenden rechtlichen
Vorgaben (z.B. die Betriebssicherheitsverordnung) halten muss.
Umfang wiederkehrender Prüfungen
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen nach 5.3.3.1 darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben beschränkt werden, sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen.
Zwingende Voraussetzung für die Verwendung von Stichproben ist allerdings immer, dass dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands überhaupt möglich ist.
Berichte früherer Prüfungen
Berichte früherer Prüfungen zwingend berücksichtigen!
Berichte und Empfehlungen von vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen müssen jetzt zwingend berücksichtigt werden. Vorher verlangte die Norm eine entsprechende Berücksichtigung nur, wann immer dies möglich ist.
Wenn keine früheren Prüfberichte verfügbar sind, ist jetzt eine Vorabuntersuchung grundsätzlich notwendig. Über die Tiefe dieser Untersuchung werden keine Angaben gemacht – hier sollten Sie sich in erster Linie an den → Anforderungen der DIN VDE 0100-600 orientieren. In der alten Normfassung gab es lediglich die Vorgabe, vorangegangene Prüfungsberichte „wenn immer möglich“ zu berücksichtigen.
Alle weiteren Ausführungen der Norm zu den wiederkehrenden Prüfungen können wir in diesem Beitrag leider nicht behandeln. Das betrifft die Themen „Messungen“, „Erprobungen“, „Isolationswiderstandsmessung“, „vorbeugendes Instandhaltungsmanagementsystem“, „Prüferfahrung“, „Prüfbericht“ und „Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen“.
Berichtigte Version der DIN VDE 0105-100 von 2020
Am 01.10.2020 ist eine berichtigte Version der Norm in Kraft getreten. Bei Berichtigungen von Normen gibt es keine Übergangsfrist. Die Berichtigung gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, da bei wesentlichen und gravierenden Fehlern in einer Norm die Korrektur unmittelbar greifen muss.
Aushang der berichtigten Version der Norm
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Norm DIN VDE 0105-100 aushängen müssen, dürfen Sie seit dem 01.10.2020 nur die berichtigte Fassung verwenden.