VdS-Prüfung von elektrischen Anlagen
In manchen Unternehmen gibt es immer wieder Diskussionen über die erforderlichen Prüfungen der elektrischen Anlagen. Reicht die Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen aus oder müssen weitere elektrotechnische Prüfungen durchgeführt werden? Wie ist hier zu verfahren, um Rechtssicherheit im Unternehmen zu haben? Unser Experte gibt Antwort.
Um es gleich vorweg zu sagen: Die VdS-Prüfung alleine reicht für die Prüfung elektrischer Anlagen nicht aus. Elektrische Anlagen sind vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 und wiederkehrend nach DIN VDE 0105-100 zu prüfen.
Der Name VdS leitet sich her vom früheren „Verband der Sachversicherer“ und steht heute für die VdS Schadenverhütung GmbH, eine privatwirtschaftliche Prüf- und Zertifizierstelle.
VdS-Prüfung nur Ergänzung im Hinblick auf thermische Auswirkungen
Die VdS-Prüfung nach VdS-Richtlinie 2228 der elektrischen Anlage ist eine Ergänzung der wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 im Hinblick auf thermische Auswirkungen.
Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfungen der elektrischen Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV und TRBS 1201) bzw. nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ je nach Nutzungsbedingungen (Betriebsart/-bedingungen) und Umgebungsbedingungen (äußere Einflüsse) spätestens alle vier Jahre durchzuführen, um die Elektrosicherheit zu gewährleisten.
Sie sollten von befähigten Personen durchgeführt werden, die als Elektrofachkräfte (EFK) tätig sind. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vom Arbeitgeber/Unternehmer regelmäßig zu prüfen, um die vom Gesetzgeber bzw. von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern geforderten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten/Versicherten zu gewährleisten.
VdS-Prüfung
Die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt nach Klausel SK 3602 „Elektrische Anlagen“ der Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) und ist somit in der Regel Gegenstand des Feuerversicherungsvertrags für gewerblich genutzte Gebäude.
VdS-Prüfung ersetzt nicht andere Prüfungen
Die VdS-Prüfung kann nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden und ersetzt ihrerseits nicht die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Gemäß den Vertragsbedingungen des Sachversicherers ist die Prüfung jährlich durchzuführen und darf nur von VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen durchgeführt werden, die mindestens ein Hochschulstudium der Elektrotechnik abgeschlossen haben.
Was wird bei der VdS-Prüfung geprüft?
Bei Prüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 wird eine ordnungsgemäße Elektroprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. DGUV Vorschrift 3 vorausgesetzt.
Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird kontrolliert
- durch Einsichtnahme in Bescheinigungen (z.B. von ausführenden Elektrofachkräften bzw. Elektroinstallationsbetrieben),
- in Wartungs- und Instandhaltungspläne oder
- in Nachweise der Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, der Blitzschutzanlage und der tragbaren Feuerlöscher (Ordnungsprüfung).
Wenn Sie sich darüber weiter informieren wollen, kommen Sie mit diesem Link zur offiziellen Seite der VdS Schadenverhütung GmbH mit dem Beitrag „Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen“.
Zweck der VdS-Richtlinie 2871
Nicht zuletzt um durch die VdS-anerkannten Sachverständigen einheitliche, qualitativ gleichwertige Prüfungen durchzuführen, gibt es die VdS-Richtlinien.
Diese sind im Rahmen der VdS-Prüfung durch den VdS-anerkannten Sachverständigen zu berücksichtigen. Eine der wichtigsten VdS-Richtlinien ist die VdS 2871. Sie enthält Richtlinien für die Prüfung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 sowie weitere Hinweise für den anerkannten Elektrosachverständigen.
Damit ist sie immer dann verbindlich anzuwenden, wenn durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen ein Befundschein für die Versicherung erstellt werden soll. Ebenso kann die Richtlinie natürlich auch freiwillig in allen anderen Fällen genutzt werden.
Hinweis der Redaktion
Viele Angaben zur VdS-Prüfung stammen aus dem Beitrag „VdS 2871:2018-03 (06): Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602“ von Dipl.-Ing. FH Christoph Schneppe. Der ganze Beitrag mit vielen detaillierten Informationen und Abbildungen befindet sich im Werk „Elektrosicherheit in der Praxis“.