DIN VDE 0100-702: Elektrische Anlagen bei Schwimmbecken
Die Norm DIN VDE 0100-702 befasst sich mit dem Errichten elektrischer Anlagen in Bereichen der Becken von Schwimmbädern und Planschbecken, außerdem mit Springbrunnen sowie anderen Wasserbecken und deren umgebenden Bereichen. Welche Schutzmaßnahmen die Norm fordert, erfahren Sie hier.
Anwendungsbereich der Norm
Die DIN VDE 0100-702 trägt den Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen“. Die Norm stellt Anforderungen an die Elektrosicherheit elektrischer Anlagen von
- Becken von Schwimmbädern und Planschbecken sowie deren umgebende Bereiche,
- Bereichen in natürlichen Gewässern und in ähnlichen Bereichen, die von Personen zum Schwimmen o.Ä. betreten werden,
- Springbrunnen mit oder ohne Becken und deren umgebende Bereiche.
Sie gilt nicht für die Verwendung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
Bereichseinteilung von Schwimmbädern
Begehbare Wasserbecken und Becken von Schwimmbädern werden in der DIN VDE 0100-702 ähnlich wie Bade- und Duschräume in drei Bereiche eingeteilt. In der Abbildung sehen Sie die Einteilung von Schwimmbädern in die drei Bereiche 0, 1 und 2.
- Bereich 0 stellt das Innere von Becken dar.
- Bereich 1 grenzt waagerecht an Bereich 0 und endet an einer senkrechten Fläche in 2 m Abstand von der Innenkante des Beckens und 2,5 m über Fußbodenhöhe.
- Bereich 2 grenzt direkt an Bereich 1 und endet nach weiteren 1,5 m.
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Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Der Schutz durch Kleinspannung mittels PELV ist verboten. Grundsätzlich darf in allen Bereichen nur der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV angewendet werden.
Ungeachtet der Höhe der Nennspannung muss sichergestellt werden, dass Abdeckungen oder Umhüllungen mindestens in der Schutzart IP2X oder IPXXB entsprechend DIN EN 60529 (VDE 0470-1) ausgeführt sind – oder sie haben eine Isolierung, die einer Prüfspannung von AC 500 V mindestens eine Minute standhält.
Weiterer Schutz durch zusätzlichen Potenzialausgleich
Alle fremden leitfähigen Teile müssen nach DIN VDE 0100-702 in den Bereichen 0, 1 und 2 über einen Schutzpotentialausgleichsleiter verbunden werden. Gleichzeitig müssen sie mit dem Schutzleiter der Körper aller elektrischen Betriebsmittel verbunden werden, die in diesen Bereichen angeordnet sind.
Ebenso müssen alle metallenen Abdeckungen sowie metallene Umhüllungen von Kabeln in den Schutzpotentialausgleich mit einbezogen werden.
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
Zum Schutz des Menschen gegen potenzielle Gefährdung bei der Benutzung gibt die DIN VDE 0100-702 Mindest-IP-Schutzarten vor, die elektrische Betriebsmittel in den Bereichen 0, 1 und 2 aufweisen müssen.
DIN VDE 0100-702 bei Kabel- und Leitungsanlagen
In allen Bereichen, die diese Norm behandelt, ist es verboten Stegleitungen nach DIN VDE 0250-201 zu verlegen.
In den Bereichen 0, 1 und 2 dürfen keinesfalls Kabel und Leitungen mit metallenen Umhüllungen verlegt werden. Metallene Umhüllungen, die nicht berührbar sind, müssen in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden.
In den Bereichen 0 und 1 dürfen grundsätzlich nur Kabel verlegt werden, die der Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln in diesen Bereichen dienen.
Alle Kabel und Leitungen anderer Stromkreise müssen lt. DIN VDE 0100-702:
- mindestens 6 cm tief eingebettet sein oder
- durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sein oder
- durch Schutztrennung nach DIN VDE 0100-410 geschützt sein.
Im Bereich 0 dürfen nur Kabel und Leitungen der Bauart H07RN8-F oder gleichwertig verwendet werden.
Im Allgemeinen sollten alle Kabel und Leitungen in Elektroinstallationsrohren verlegt werden. Dabei dürfen nur Elektroinstallationsrohre verwendet werden, die dem Schlagwiderstand der Klasse 5 nach DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1) entsprechen.
Abzweig- und Verbindungsdosen dürfen keinesfalls im Bereich 0 errichtet werden. Im Bereich 1 sind sie nur für Stromkreise mit Schutz durch Kleinspannung mittels SELV erlaubt.
Schalt- und Steuergeräte nach DIN VDE 0100-702
Im Bereich 0 dürfen keinesfalls Schalt- und Steuergeräte sowie Steckdosen installiert werden. Im Bereich 1 dürfen nur dafür zugelassene elektrische Betriebsmittel eingebaut werden, wenn die Stromquelle im Bereich 2 errichtet ist und mit den dort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen betrieben wird.
In Becken mit kleinem Umgebungsbereich dürfen Schaltgeräte, Steuergeräte und Steckdosen auch im Bereich 1 errichtet werden, wenn sie außerhalb des Handbereichs (1,25 m) von der Grenze zu Bereich 0 und mindestens 0,3 m über dem Fußboden errichtet werden. Dabei müssen aber folgende Vorgaben eingehalten werden:
- Schutz durch Kleinspannung mittels SELV mit einer Nennspannung nicht größer als AC 25 V oder DC 60 V, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet werden muss, oder
- durch automatische Abschaltung der Stromversorgung durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer 30 mA, oder
- Schutz durch Schutztrennung, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet ist und nur ein Verbrauchsmittel versorgt.
Die DIN VDE 0100-702 und andere elektrische Betriebsmittel
Spezielle Anforderungen werden an fest installierte Betriebsmittel, z.B. Pumpen, Filteranlagen, Gegenstromanlagen oder auch fest errichtete elektrische Schwimmbeckenreinigungsanlagen gestellt. Hier kommt der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV jedoch mit maximalen Spannungen von AC 12 V sowie DC 30 V zum Tragen.
Leuchten, die im Bereich 0 und 1 zur Verwendung kommen, müssen mit der DIN EN 60598-2-18 (VDE 0711-218) übereinstimmen. Dabei müssen alle elektrischen Betriebsmittel in diesem Bereich unzugänglich sein und dürfen nur mit Werkzeug geöffnet werden können.