20.11.2024

Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik

Jährliche Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik sollen die Beschäftigten für die Gefahren des elektrischen Stroms sensibilisieren, sie in den Schutzmaßnahmen unterweisen und damit Stromunfällen vorbeugen. Ist eine Sicherheitsunterweisung Pflicht? Wann müssen Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden? Hier geht es direkt zu den Antworten.

Mit Sicherheitsunterweisungen Elektrounfällen vorbeugen

Jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht

Jährliche Unterweisungen gehören zu den Pflichten des Unternehmers bzw. rechtlich gesehen des Arbeitgebers. Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen jährliche Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik absolvieren. Für die Fachkräfte im Bereich der Elektrotechnik ist es besonders wichtig, dass sie in regelmäßigen Abständen in der Elektrosicherheit unterwiesen werden. Sie müssen wissen, was für das sichere Arbeiten in der Elektrotechnik wichtig ist.

Dass Arbeiten mit elektrischem Strom gefährlich ist, muss eigentlich nicht extra erwähnt werden. Wir tun es an dieser Stelle trotzdem, weil wir auf die Bedeutung von Unterweisungen gerade in der Elektrotechnik verweisen wollen. Elektrounfälle sind in ihren Folgen schwer wiegender als die meisten anderen Arbeitsunfälle. Stellt sich bei einem Unfall heraus, dass der geschädigte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde, liegt eine Unterlassung beim Unternehmer vor. Das kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb wollen wir allen Verantwortlichen ans Herz legen, die Unterweisungen in der Elektrotechnik ernst zu nehmen, grundsätzlich immer durchzuführen und zu dokumentieren.

Jahresunterweisungen in der Elektrotechnik

Die Intervalle für Sicherheitsunterweisungen betragen in der Regel ein Jahr. Die Unterweisung von Auszubildenden muss mindestens halbjährlich erfolgen.

Vielfältige Anlässe für Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik

Über die jährliche Pflichtunterweisung in der Elektrotechnik hinaus gibt es viele weitere Anlässe für Unterweisungen. Eine Unterweisung in der Elektrotechnik sollte stets vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, ohne eine vorausgehende Unterweisung Auszubildende mit elektrischen Geräten arbeiten zu lassen – auch wenn die Tätigkeit noch so harmlos wirkt.

Immer dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter deutlich verändern, ist eine Sicherheitsunterweisung notwendig, zum Beispiel in diesen Fällen:

  • bei der Neueinstellung von Mitarbeitern
  • beim Wechsel des Arbeitsplatzes
  • bei der Installation neuer Maschinen und Anlagen
  • bei der Einführung neuer Methoden und Verfahren
  • bei der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, Betriebsstoffe oder Gefahrstoffe
  • bei Wiedereingliederung von Rückkehrern an den Arbeitsplatz, z. B. nach Krankheit oder Reha

Auch und gerade Elektrounfälle und Beinahe-Unfälle sollten als Anlass genommen werden, eine Sicherheitsunterweisung anzusetzen bzw. zu wiederholen.

Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik: Inhalte

Beschäftigte in Elektroberufen sind nicht nur zu den Gefahren des elektrischen Stroms, elektrotechnischen Sicherheitsregeln oder zur persönlichen Schutzausrüstung zu unterweisen. Zentrale Inhalte der Sicherheitsunterweisungen sind darüber hinaus Erste Hilfe, Brandschutz und Explosionsschutz.

Mögliche Inhalte von jährlichen Sicherheitsunterweisungen im elektrotechnischen Bereich sind:

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Arbeiten unter Spannung
  • elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
  • Freigabeverfahren
  • Fünf Sicherheitsregeln
  • Prüfabläufe und Prüfanlagen
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • richtige Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmitteln
  • Verhaltensregeln bei Störungen oder Unfällen
  • wichtige Gesetze, Normen und Vorschriften

Jährliche Sicherheitsunterweisung: So erleichtern Sie die Organisation

In vielen Unternehmen wird die Verantwortung für Sicherheitsunterweisungen an Mitarbeiter übertragen und eine verantwortliche Elektrofachkraft unterweist die Kollegen. Aber diese hat oft nicht die Zeit, die Unterweisung auch gründlich vorzubereiten. Außerdem ist es meist schwer einen Termin zu finden, an dem tatsächlich alle an der Unterweisung teilnehmen können.

Man kann eine Unterweisung als Inhouse-Schulung durch einen externen Anbieter durchführen. Damit wird die Verantwortung für die wichtige Unterweisung abgegeben. Außerdem besteht immer noch das Problem der Terminorganisation. Gleiches gilt für Webinare. Bei diesen müssen sich die Teilnehmer zwar nicht mehr gleichzeitig am selben Ort einfinden – dennoch muss ein Termin gefunden werden, der für alle Teilnehmer passt.

Jährliche Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik als E-Learning-Kurs

Eine praktische Methode zur Unterweisung der Elektrofachkräfte bzw. des elektrotechnischen Personals ist daher die Verwendung von E-Learning-Kursen. Statt eine teure Inhouse-Schulung zu veranstalten oder eine interne Schulung zu organisieren, kann jede und jeder Einzelne den Kurs dann absolvieren, wann es zeitlich am besten passt. Außerdem kann eine solche Online-Unterweisung überall stattfinden. Die einzige Voraussetzung ist, dass ein geeigneter Computer vorhanden ist.

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Dokumentation mit der Teilnahmebestätigung

Am Ende des E-Learning-Kurses können Ihre Mitarbeiter eine Teilnahmebestätigung ausdrucken und unterschreiben. In der Dokumentation einer Unterweisung sollten diese Inhalte enthalten sein:

  1. Thema der Unterweisung
  2. Zeitpunkt der Unterweisung
  3. Name und Unterschrift der unterwiesenen Personen
  4. Termin der nächsten Unterweisung

In der Teilnahmebestätigung zum E-Learning-Kurs sind die Punkte 1-3 enthalten. Punkt 4, den Termin der nächsten Unterweisung, ergänzen Sie individuell.

Bewahren Sie die Dokumentation mindestens zwei Jahre lang auf, sicherer sind jedoch drei Jahre. Durch diesen Nachweis zur Erfüllung Ihrer Pflichten verbessert die vorschriftsmäßige Dokumentation die Rechtssicherheit, falls es zu Unfällen oder Berufskrankheiten kommen sollte.

Tipp: Feedbackgespräch bzw. mündliche Unterweisung

Nach dem E-Learning-Kurs sollte ein Feedbackgespräch bzw. eine mündliche Unterweisung erfolgen. Zu dessen Vorbereitung können die Teilnehmer des E-Learning-Kurses eine Checkliste downloaden. In diese tragen die Teilnehmer ihre Anmerkungen ein und bringen sie gleich zum Gespräch mit, in dem dann eventuelle Fragen beantwortet oder betriebsspezifische Informationen gegeben werden. Damit sind die für die Unterweisung Verantwortlichen auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Autor*in: WEKA Redaktion