25.09.2023

Sicheres Arbeiten in der Elektrotechnik

Was muss ich beim Arbeiten an elektrischen Anlagen beachten? Wie wende ich die 5 Sicherheitsregeln an? Wie oft muss eine Elektrofachkraft unterwiesen werden? Wie ist das Arbeiten unter Spannung geregelt?  Was Sie über das sichere Arbeiten in der Elektrotechnik wissen müssen – mit vielen weiterführenden Beiträgen!

Was ist beim Arbeiten an elektrischen Anlagen zu beachten?

Zum sicheren Arbeiten in der Elektrotechnik gehören immer die fünf Sicherheitsregeln.
Die fünf Sicherheitsregeln

Fachkräfte in der Elektrotechnik müssen immer die fünf Sicherheitsregeln beachten. Um die Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft möglichst gering zu halten, müssen zur Herstellung des spannungsfreien Zustands bei Arbeiten an elektrischen Anlagen die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Wer elektrische Betriebsmittel (z.B. auch Werkzeuge, Spielzeuge, Haushaltsgeräte) herstellt oder elektrische Anlagen errichtet oder betreibt, hat beim Errichten, Instandsetzen und Warten von Anlagen die entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zu beachten.

Mehr dazu erfahren Sie in den weiterführenden Beiträgen:

Wer muss was für die Elektrosicherheit tun?

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Die verschiedenen Qualifikationen in der Elektrotechnik
Die verschiedenen Qualifikationen in der Elektrotechnik

Wer im Rahmen der fachlichen Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils

  1. die Fach- und Führungsverantwortung übernimmt,
  2. eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich der Elektrotechnik hat
  3. und vom Unternehmer dafür bestellt wurde,

ist als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig und übernimmt somit die Unternehmerverantwortung in diesem Bereich der Elektrosicherheit. Dazu gehören auch Auswahl, Einsatz und Kontrolle der im elektrotechnischen Bereich tätigen Personen. Weitere Aufgaben und Befugnisse sind in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ geregelt, wie z.B. die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder Berufsgenossenschaftlicher Vorschriften.

Die verantwortliche Elektrofachkraft stellt somit den Unternehmer für den elektrotechnischen Betriebsteil dar und ist dementsprechend haftbar. Idealerweise übernimmt sie auch die Betreiberverantwortung für die elektrischen Anlagen in ihrem Aufgabenbereich.

Elektrofachkraft (EFK)

Die Elektrofachkraft (EFK) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zu den einschlägigen Normen zählen gemäß DIN VDE 1000-10 auch Gesetze und Verordnungen, die für die Elektrotechnik relevant sind.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung bedeutet somit nicht automatisch, dass eine im Bereich der Elektrotechnik tätige Person auch zugleich eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 ist. Elektrofachkraft sind oben genannte Personen auch nur in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Im Rahmen der EU-Harmonisierung war es notwendig, die in Deutschland geltende Handwerksordnung zu ändern. § 5 HwO lautet jetzt:

„Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.“

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Ausbildungskriterien finden sich im DGUV Grundsatz 303-001 .

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten arbeitet grundsätzlich nur in einem eng eingegrenzten Tätigkeitsfeld. Dafür müssen jeweils zwingend eine schriftliche Bestellung, eine Arbeitsanweisung und eine entsprechende Ausbildung vorliegen.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt. Zusätzlich wurde sie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, der persönlichen Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen.

Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss (also Fachverantwortung trägt), gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person (auch „unterwiesene Person“ genannt) als ausreichend qualifiziert, wenn sie über

  • die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Handeln sowie
  • die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen

ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden ist.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Mehr dazu erfahren Sie in den weiterführenden Beiträgen:

Wie oft muss eine Elektrofachkraft unterwiesen werden?

Wie oft muss eine Elektrofachkraft unterwiesen werden?
Jährliche Sicherheitsunterweisungen für Elektrofachkräfte

Im Rahmen der Arbeitsschutzgesetzgebung, der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger muss der Unternehmer seine Beschäftigten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren ihrer Tätigkeiten unterweisen. Außerdem muss vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Erstunterweisung stattgefunden haben.

Die Unterweisung und ihr Inhalt sind zwingend schriftlich zu dokumentieren. Die Themen der Unterweisung sollten dabei unbedingt tätigkeitsbezogen ausgewählt werden.

Auch sollten beinahe oder eingetretene Arbeitsunfälle Auslöser für eine erneute Unterweisung sein. Ebenso kann eine schriftliche Arbeitsanweisung oder Betriebsanweisung eine Unterweisung bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder beim Umgang mit besonders gefährlichen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen darstellen.

Mehr dazu erfahren Sie in den weiterführenden Beiträgen:

E-Learning-Kurs: Sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die fünf Sicherheitsregeln sind die Voraussetzung für sicheres Arbeiten in der Elektrotechnik
Seite aus dem E-Learning-Kurs zum sicheren Arbeiten an elektrischen Anlagen

Diesen E-Learning-Kurs können Sie nutzen, um Ihr elektrotechnisches Personal im sicheren Arbeiten an elektrischen Anlagen zu unterweisen. Die Teilnehmenden können sich nach bestandener Prüfung eine personalisierte Teilnahmebestätigung ausdrucken, die Ihnen zur Dokumentation der Unterweisung dient.

Inhalte:

Die betriebliche Organisation (Arbeitgeber, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher, verantwortliche Elektrofachkraft, Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Person)

Arbeitsmethoden (5 Sicherheitsregeln, Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten unter Spannung, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile)

Berührungsschutz (Betätigungselemente in elektrischen Anlagen, Berührungsschutz in Schaltgerätekombinationen; Maßnahmen bei Anlagen ohne Berührungsschutz)

Mehr Informationen über den E-Learning-Kurs erhalten Sie in unserem WEKA-Shop: Sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen

Welche DIN VDE regelt das Arbeiten unter Spannung?

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN)
Gefahren- und Annäherungszone für Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen oder Gegenständen wie Werkzeugen unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

Maßgeblich ist die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“. Die Norm unterscheidet zwischen Arbeiten unter Spannung, für die keine besondere Spezialausbildung (AuS-Pass) erforderlich ist, und Arbeiten unter Spannung, die nur von speziell dafür ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden dürfen.

Zu den Arbeiten unter Spannung, für die keine Spezialausbildung (AuS-Pass) erforderlich ist, zählen unter anderem Heranführen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern sowie Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile mithilfe von Isolierstangen, Anbringen von Isolierplatten und Abschrankungen, Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen sowie Prüfarbeiten zur Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen bei Nennspannungen bis 1.000 Volt und viele mehr.

Mehr dazu erfahren Sie in den weiterführenden Beiträgen:

Fazit

Für das sichere Arbeiten in der Elektrotechnik ist also wichtig, dass alle Fachkräfte die fünf Sicherheitsregeln verinnerlicht haben und automatisch anwenden, so dass diese auch im Stress des Alltags immer zur Anwendung kommen.

Als nächstes muss genau festgelegt sein, wer was tun darf, bzw. wer an welcher Stelle für die Elektrosicherheit zuständig ist.

Ein weiterer wichtiger Beitrag für sicheres Arbeiten sind Unterweisungen vor Aufnahme einer Tätigkeit und mindestens einmal im Jahr stattfindende Sicherheitsunterweisungen. So werden die Mitarbeiter immer wieder für die Gefahren des elektrischen Stroms sensibilisiert.

Zu guter Letzt sollten nur speziell ausgebildete Fachkräfte Arbeiten unter Spannung durchführen – sie wissen genau, was bei diesen Arbeiten zu tun und was zu lassen ist.

Autor*in: WEKA Redaktion